Nach Abstimmung über AfD-Richter: Keine Verfassungsfeinde ans Verfassungsgericht

25.01.2024

Die AfD darf Richter ans höchste bayerische Gericht schicken. Das entspricht der geltenden Rechtslage. Doch die Rechtsaußen-Partei hat sich stark radikalisiert. Daher muss nun das Gesetz geändert werden.

AfD-Kandidaten im höchsten bayerischen Gericht – das ist eigentlich eine skandalöse Nachricht. Doch was zunächst paradox klingt, entspricht der geltenden Rechtslage in Bayern: Jede Fraktion im Landtag darf zu Beginn einer Legislatur abhängig von ihrer Stärke Kandidaten für den Verfassungsgerichtshof vorschlagen. Das Gericht soll Abbild des Parlaments und damit des gesellschaftlichen Diskurses sein. Und das ist ja zunächst einmal ein richtiger Gedanke.

Eine Verfassungskrise kann Bayern am allerwenigsten brauchen

Doch die Regierungskoalition hat diese Regelung und die seit Jahrzehnten ausgeübte Praxis der Abstimmung über alle Kandidaten in einem Aufwasch in eine Zwickmühle gebracht. Auf diese Weise hat sie nun zwei AfD-Richter durchgewunken und sich politisch und moralisch angreifbar gemacht. Doch die Alternative hätte für erhebliche rechtliche Probleme gesorgt: Bei einer Einzelabstimmung und einem Nein zu den AfD-Kandidaten wäre das Risiko einer erfolgreichen Verfassungsbeschwerde der AfD viel zu groß gewesen. Eine Verfassungskrise oder Zweifel an der ordnungsgemäßen Rechtsprechung in Bayern wären das Letzte, was die Demokratie gerade braucht. 

2018 stimmten die Grüne noch für die AfD-Kandidaten

Grüne und SPD tun sich da leichter. Mit der Gewissheit im Rücken, dass die Regierungsmehrheit die Richterliste so bestätigen muss, konnten sie dagegenstimmen – selbst wenn sie damit absurderweise ihre eigenen Kandidatinnen und Kandidaten ablehnten. 2018 hatten die Grünen noch mit Ja gestimmt. Und damit auch für die beiden AfD-Kandidaten.

Die Väter und Mütter der Verfassung haben sich wahrscheinlich in ihren schlimmsten Träumen nicht ausgemalt, dass eines Tages wieder Extremisten im Parlament sitzen. Für CSU und Freie Wähler ist das allerdings seit der augenscheinlichen Radikalisierung der AfD nichts Neues. Und diesen Vorwurf muss sich die Regierungskoalition machen lassen: Sie hatte fünf Jahre Zeit, um das Prozedere zu ändern, und war tatenlos. Nun sollte sie handeln. Denn Verfassungsfeinde oder ihre Abgesandten gehören nicht an ein Verfassungsgericht.

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