Klimaaktivisten, die sich auf einer Straße festkleben und den Verkehr blockieren oder in Museen heißen Kartoffelbrei über wertvolle Bilder gießen, müssen wissen, was sie da tun: Sie machen sich einer Straftat schuldig. In dem einen Fall handelt es sich in aller Regel um einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr (Strafmaß: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe), in dem anderen um gemeinschädliche Sachbeschädigung (Strafmaß: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe).
Wenn Politiker der Auffassung sind, dass Gerichte zu milde urteilen, haben sie zwei Möglichkeiten
Das Motiv der Aktivisten, auf den Klimawandel aufmerksam zu machen und eine konsequentere Klimapolitik einzufordern, darf sie in einem Rechtsstaat nicht vor einer Strafe schützen. Es muss zwar strafmindernd gewertet werden, dass niedere Beweggründe nicht zu erkennen sind. Umgekehrt aber muss strafverschärfend wirken, dass sie mit Vorsatz handeln. Das ist – kurz gesagt – die Rechtslage. Den Einzelfall zu beurteilen, ist Sache der Richterinnen und Richter.
Wenn Politiker der Auffassung sind, dass Gerichte zu milde urteilen, haben sie zwei Möglichkeiten. Sie können die Justiz auffordern, das Strafrecht konsequenter anzuwenden – so kann man die Äußerung von Markus Söder verstehen. Oder sie können versuchen, die Gesetze zu verschärfen – wie es die Unionsfraktion im Bundestag will.
Im ersten Fall handelt es sich um eine unverbindliche Meinungsäußerung. Die konkreten Entscheidungen bleiben bei den Gerichten. Im zweiten Fall muss die Politik eine Antwort geben auf die Frage nach der Verhältnismäßigkeit von Urteilen. Wer Klimaaktivisten härter bestraft, der muss konsequenterweise auch andere Straftaten mit schlimmeren Folgen deutlich härter ahnden.