Es bestehen kaum Zweifel: Die Forderung der FDP nach einer Verkleinerung des Landtags, die zuletzt nur von den Grünen mitgetragen, von CSU und Freien Wählern aber zurückgewiesen wurde, dürfte bei den Bürgerinnen und Bürgern breite Unterstützung finden. Es lassen sich schwerlich Argumente finden, warum 180 Abgeordnete im Maximilianeum nicht ausreichen sollten, um einige Landesgesetze zu beschließen und die Arbeit der Staatsregierung zu kontrollieren.
Dass es im Wahljahr 2018 deutlich mehr Abgeordnete wurden und ihre Zahl nach der nächsten Landtagswahl im Herbst kommenden Jahres möglicherweise noch weiter steigt, hat schließlich keine sachlichen Gründe wie etwa eine gesteigerte Arbeitsbelastung. Der Anstieg ist allein einem geänderten Wahlverhalten in Kombination mit der Systematik des Wahlrechts geschuldet. Sollte die CSU wieder fast alle Direktmandate gewinnen, aber zugleich erneut weniger Gesamtstimmen bekommen, ist eine weitere Aufblähung des Landtags programmiert. Wenn der Landtag selbst nicht die Kraft aufbringt, dagegen etwas zu tun, ist es völlig legitim, ein Volksbegehren zu starten.
Als kleine Partei in der Opposition? Da muss man schauen, wo man bleibt
Ohne Hintergedanken freilich ist die Initiative nicht. Als kleinste Oppositionspartei muss man schauen, wo man bleibt. Für die FDP im Landtag gilt das ganz besonders. Schon seit Jahrzehnten sind die Liberalen in Bayern auf Gedeih und Verderb mit dem Schicksal der Bundespartei verbunden. Landespolitisches Profil zu entwickeln, ist ihnen nur selten gelungen. Ein von der FDP initiierter, überaus populärer Volksentscheid, der gleichzeitig mit der Landtagswahl stattfindet, käme den Liberalen da gerade recht.