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Kommentar: Die einrichtungsbezogene Impfpflicht folgt dem Motto: „Schau’n mer mal“

Kommentar

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht folgt dem Motto: „Schau’n mer mal“

Michael Kienastl
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    Ein Mitarbeiter wird von einem Kollegen mit dem Corona-Impfstoff von Biontech/Pfizer geimpft.
    Ein Mitarbeiter wird von einem Kollegen mit dem Corona-Impfstoff von Biontech/Pfizer geimpft. Foto: Sven Hoppe, dpa

    Es ist nichts Halbes und nichts Ganzes, was seit Mittwoch für Beschäftigte in der bayerischen Gesundheitsbranche gilt. Minister Klaus Holetschek spricht sich zwar einerseits bei jeder Gelegenheit für eine allgemeine Impfpflicht aus, wenn es aber in einem Bereich konkret wird, zieht er die Samthandschuhe an und will es sich mit niemandem verscherzen. Selbst der härteste Verweigerer soll auch nach zwei Jahren Pandemie die Möglichkeit bekommen, sich von den Vorzügen einer Impfung überzeugen zu lassen. Währenddessen erreicht die Inzidenz täglich neue Höchstwerte.

    Nicht nur die Impfpflicht bedroht die Versorgungssituation, infizierte Beschäftigte tun das weitaus mehr

    Natürlich ist es die Aufgabe des Gesundheitsministers, die Versorgungssituation stets im Blick zu haben. Schließlich kämpft die Branche seit Jahren und insbesondere seit Beginn der Pandemie mit massiven Personalengpässen. Schlimm wäre es also, wenn Arbeitswillige nicht mehr arbeiten dürften, weil sie nicht geimpft sind. Noch schlimmer allerdings wäre es, wenn ungeimpfte Pflegekräfte durch eine Infektion vulnerable Menschen gefährden oder gar ein ganzes Pflegeheim zum Hotspot machen würden.

    Die einrichtungsbezogene Impfpflicht folgt in Bayern Franz Beckenbauers „Schau’n mer mal“ und ist mindestens bis zum Sommer lediglich ein Papiertiger.

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