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Kommentar: Deutschlands Waffenrecht gilt als streng – doch die Kontrollen sind lückenhaft

Kommentar

Deutschlands Waffenrecht gilt als streng – doch die Kontrollen sind lückenhaft

Sarah Ritschel
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    Waffen müssen in Deutschland in einem gesicherten Waffenschrank aufbewahrt werden.
    Waffen müssen in Deutschland in einem gesicherten Waffenschrank aufbewahrt werden. Foto: Marcus Merk

    Die meisten Verbrechen in Deutschland werden mit illegalen Waffen begangen. Regelmäßig erschüttern aber auch Taten das Land, bei denen die Mörder ihre offiziell angemeldeten Waffen von zu Hause mitbringen: Hanau, Kusel, Hamburg – und jetzt Langweid.

    Im Fall Gerhard B. hat das Landratsamt rein rechtlich wohl nichts falsch gemacht. Trotzdem oder gerade deswegen sind viele Bürgerinnen und Bürger verunsichert. Ein Waffenrecht, das es erlaubt, dass ein Besitzer potenziell tödlicher Waffen über 35 Jahre lang nicht zu Hause kontrolliert wird, kann man nicht anders nennen als: lückenhaft.

    Psychologisches Gutachten von jedem Waffen-Anwärter

    Eine regelmäßige Überprüfung am PC, ein Blick ins Vorstrafenregister, kann die Vor-Ort-Kontrolle nicht ersetzen. Wenn Beamte bei einem Waffenbesitzer klingeln, bekommen sie einen unmittelbaren Eindruck: Wirkt er verantwortungsvoll, bewahrt er seine Waffen ordnungsgemäß auf? Macht er einen psychisch stabilen Eindruck? Auf die überwältigende Mehrheit der Waffenbesitzer trifft das zu. Und natürlich garantiert ein Hausbesuch keine Sicherheit. Doch es darf nicht sein, dass die schwarzen Schafe, die potenziell Kriminellen, erst auffallen, wenn sie ein Verbrechen begehen. Ebenso sinnvoll wie regelmäßigere Kontrollen – für die es entsprechend auch mehr Personal braucht – ist der Vorschlag von Innenministerin Nancy Faeser (SPD). Sie will künftig von jedem Anwärter auf eine Waffenerlaubnis ein psychologisches Gutachten einfordern. Zu viel verlangt ist das nicht. 

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