Die bayerische Staatsregierung tut sich schwer damit, die Ungerechtigkeiten ihrer zu strengen Corona-Regeln wieder in Ordnung zu bringen.
Etwas kurios ist es schon: Da stellt ein höchstes Gericht fest, dass die Staatsregierung in der ersten Panik zu Beginn der Corona-Pandemie übergriffig geworden ist und einigen tausend Bürgerinnen und Bürgern Bußgelder aufgebrummt hat, die sich im Nachhinein als unverhältnismäßig erwiesen – und dann ist es plötzlich höchst kompliziert, die Sache wieder in Ordnung zu bringen.
Die strittige Corona-Verordnung wurde binnen weniger Tage in Kraft gesetzt. Die bayerischen Ordnungshüter gingen umgehend mit deutscher Gründlichkeit zu Werke. Sogar Menschen, die alleine auf einer Parkbank saßen und ein Buch lasen, wurden ruckzuck mit Bußgeldbescheiden belegt. Aber jetzt dauert es Monate, bis diese Ungerechtigkeiten wieder aus der Welt geschafft werden. Und die betroffenen Bürgerinnen und Bürger müssen dafür auch noch einen Antrag stellen.
Corona-Urteil: Rechtsanspruch auf Wiedergutmachung gibt es nicht
Im deutschen Verwaltungsrecht ist für einen derartigen Fall von Staatsirrtum offensichtlich nicht vorgesorgt. Einen Rechtsanspruch auf Wiedergutmachung gibt es nicht. Die Staatsregierung muss auf das Gnadenrecht zurückgreifen, um die peinliche Angelegenheit zu regeln.
Dass sich die zuständigen Minister dazu sofort entschieden haben, ist anzuerkennen. Jetzt müssen sie nur noch zeigen, dass sie es auch wirklich einfach und unbürokratisch hinbekommen. Und das Bundesverwaltungsgericht, das den Bürgerinnen und Bürgern zu ihrem Recht verhalf, sollte dazu beitragen und die Urteilsbegründung möglichst schnell zu Papier bringen.
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Warum tun wir jetzt so, als ob allein die bayer. Staatsregierung für diese unsäglichen Maßnahmen verantwortlich ist?
Wie viele von uns haben in ihrem hysterischen Corona-Wahn immer noch mehr Restriktionen gefordert. Für viele war der Söder in seinem blindwütigen Aktionismus immer noch zu harmlos. Wie viele Denunzianten habe ihre Nachbarn überwacht und bei der Polizei angerufen, wenn bei den ein Haushaltsfremder durch die Tür geschlupft ist und haben angezeigt, wenn sich irgenwo (im Freien wohlgemerkt) ein paar Jugendliche trafen?
Exakt - so war es. Ich denke neben den im Artikel genannten Beispielen auch an Freiluftsport. Nix wars. Episode: ich habe mich mal in besagter Sperrzeit an einem Sonntag Vormittag im Rahmen eines Spaziergangs einer Sportanlage genähert; vor mir hinter mir, links von mir, rechts von mir: niemand. Wie ich langsam weitergehe werde ich von einem 100%igen Platzwart, odewr wer immer das war, angebrüllt, daß das Betreten der Sportanlage verboten sei. Na gut. Es verkraften ja heute noch viele nicht, daß man im ÖPNV plötzlich unvermummt sitzen darf. Eine Mehrheit ist dagegen, daß man nachwievor vermummt in Zügen fahren muß. Die brauchen wohl eine "Fuchtel" unter der sie kriechen können. Selbstbestimmtes Handeln ist, obwohl ein deutsches Wort, trotzdem für viele ein Begriff einer fremden Sprache.
So wie zur Coronazeit mein Glaube an die deutschen Gerichte erschüttert wurde, so wird er jetzt auch wieder gestärkt. Recht so, dass mit diesen unhaltbaren, panisch-beeinflussten Bußgeldern und Urteilen endlich aufgeräumt wird. In Schweden (was pro Einwohner ähnlich viele Corona-Tote zu beklagen hat wie D - bei damals deutlich geringen Einschränkungen) schüttelt man vermutlich heute noch den Kopf über unseren blinden Corona-Aktionismus. Selbst China hat mittlerweile begriffen, dass übertriebene Schutzmaßnahmen den Wandel von Pandemie zu Endemie nur unnötig verzögern. Irgendwann holt einen alles wieder ein.