Corona war „neuartig“, damals im Jahr 2020. Um jeden Preis wollten die Behörden verhindern, dass sich das unberechenbare Virus ausbreitet, von dem man so wenig wusste. Inzidenzzahlen, die aus heutiger Sicht lächerlich gering wirken, beschränkten den freien Lebenswandel des und der Einzelnen dramatisch.
Dass die Politik im Glauben an Wohl und Sicherheit der Menschen handelte, darf man ihr schon abnehmen. Dass sie unzulässig stark ins Privatleben hineinregierte, haben Gerichte mittlerweile aber auch festgestellt – Stichwort unverhältnismäßige Ausgangssperren im Frühjahr 2020.
Die Corona-Isolation schränkt die persönliche Freiheit ein
Zurückholen lässt sich diese verlorene Freiheit nicht und man sollte ihr auch nicht nachtrauern. Genau deshalb aber ist es so wichtig, jetzt einen akzeptablen Rahmen abzustecken für neue Regeln im Herbst, wenn Corona vielleicht mit voller Wucht zurückkehrt.
Urteile wie das des VGH zur Schulquarantäne helfen dabei. Sie kennzeichnen Isolationsmaßnahmen als Einschränkungen der Freiheit, die gut begründet sein wollen. Zu wissen, was erlaubt ist, ermöglicht mehr Sicherheit – rechtlich und im besten Fall auch vor dem Virus.