Es ist, wie es ist. Es ist nicht zu ändern. Also ist es auch richtig so, wie es ist. Diesem Prinzip, gerne auch als „normative Kraft des Faktischen“ verspottet, scheint das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zum Atommüll-Zwischenlager in Gundremmingen zu folgen: Das Lager ist genehmigt. Die Genehmigung ist in Ordnung. Also gibt es juristisch keinen Grund, vor Ablauf der Genehmigungsfrist im Jahr 2046 daran etwas zu ändern – zumal dann ja auch faktisch völlig unklar wäre, wohin mit dem gefährlich strahlenden Dreck.
Zwischenlager bleiben wohl weit über 2046 hinaus erhalten
Den Richterinnen und Richtern sollte also kein Vorwurf gemacht werden. Sie sind nicht die Ursache für das Unbehagen, das in vielerlei Hinsicht nachvollziehbar ist. Die Frage, ob zum Schutz der Menschen in der Nachbarschaft des Zwischenlagers wirklich alles getan wird, was möglich ist, konnte in dem Verfahren nicht beantwortet werden. Das ist eine politische Frage, die nur politisch ausgefochten werden kann.
Deutlich aber wurde in dem Verfahren einmal mehr, wie kurios die Haltung der Staatsregierung zum Atommüll ist. Sie sieht in den Zwischenlagern, die Bayern noch Jahrzehnte und wahrscheinlich weit über das Jahr 2046 hinaus erhalten bleiben, offensichtlich kein Problem, lehnt aber schon den Gedanken an ein mögliches Endlager in Bayern vehement ab. Wenn alle so denken, werden aus den Zwischenlagern faktisch Endlager.