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Kliniken: Bayern kündigt rasche Initiative für Änderung der Krankenhausreform an

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Bayern kündigt rasche Initiative für Änderung der Krankenhausreform an

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    Judith Gerlach (CSU), Gesundheitsministerin von Bayern, hat erneut betont, notfalls gegen die Gesundheitsreform zu klagen.
    Judith Gerlach (CSU), Gesundheitsministerin von Bayern, hat erneut betont, notfalls gegen die Gesundheitsreform zu klagen. Foto: Sven Hoppe, dpa

    Bayern will mit einer raschen Bundesratsinitiative die Forderungen der Länder nach weitgehenden Änderungen des Gesetzesentwurfs zur Krankenhausreform Nachdruck verleihen. „

    Gerlach unterstützte die Pläne Baden-Württembergs, die Krankenhausreform notfalls durch die Länder im Bundesrat zu blockieren, falls Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach die kürzlich einstimmig formulierten Forderungen der Bundesländer weiter ablehne. „Auch ich könnte mir einen Vermittlungsausschuss gut vorstellen, wenn Lauterbach auf die Forderungen der Länder nicht genügend eingeht“, sagte sie unserer Redaktion. Sie rechne mit einer weiterhin geschlossenen Haltung der Bundesländer. „Die Stimmung in den Ländern ist parteiübergreifend nicht besonders positiv angesichts der kompromisslosen Alleingänge des Bundesgesundheitsministers“, sagte Gerlach.

    Gerlach betont erneut Möglichkeit der Klage gegen die Gesundheitsreform vor dem Bundesverfassungsgericht

    „Zu unseren Kernforderungen gehört, dass die Bundesregierung die Krankenhäuser rasch finanziell unterstützt, bis die Reform greift“, betonte die bayerische Ministerin. „Denn es ist zu befürchten, dass viele Krankenhäuser in den kommenden Monaten und Jahren schließen müssen, weil sie die Last der Betriebskostendefizite nicht länger tragen können“, warnte sie. Für die Betriebskosten bleibe der Bund zuständig. Ebenso bekräftigte Gerlach, die Ankündigung Bayerns bei verhärteten Fronten gegen Krankenhausreform vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen: „Die Möglichkeit einer Klage als letztes Mittel ist nicht vom Tisch“, betonte die CSU-Ministerin. „Unser Rechtsgutachten zeigt, dass das Gesetz eigentlich zustimmungspflichtig ist – also von Bund und Ländern gemeinsam beschlossen werden muss“, erklärte sie.

    Der Sozialverband Deutschland kritisierte die geplante Finanzierung der Krankenhausreform als ungerecht, da der vorgesehene Transformationsfonds auf Bundesseite allein aus Mitteln der gesetzlichen und nicht auch aus der Privaten Krankenversicherung gespeist werden solle. „Diese einseitige Belastung der gesetzlich Versicherten lehnen wir entschieden ab“, sagte SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier unserer Redaktion. Grundsätzlich gehe die Reform jedoch in die richtige Richtung, die finanzielle Schieflage der Krankenhauslandschaft zu beheben und gleichzeitig der Versorgungsqualität gerecht zu werden, erklärte Engelmeier. „Die Krankenhausreform muss allen Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu einer flächendeckenden, wohnortnahen und qualitativ hochwertigen Krankenhausversorgung ermöglichen“, forderte sie.

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