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Klimaaktivisten: Gericht: Geldstrafen nach Klimaprotest im Fußballstadion

Klimaaktivisten

Gericht: Geldstrafen nach Klimaprotest im Fußballstadion

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    Klimaaktivisten der «Letzten Generation» werden während des Spiels von Ordnern vom Platz getragen.
    Klimaaktivisten der «Letzten Generation» werden während des Spiels von Ordnern vom Platz getragen. Foto: Sven Hoppe, dpa (Archivbild)

    Nach einer Protestaktion bei einem Fußballspiel des FC Bayern München in der Allianz Arena sind drei Klimaaktivisten am Donnerstag zu Geldstrafen verurteilt worden. Das Amtsgericht München sprach die beiden Frauen und den Mann des Hausfriedensbruchs schuldig und verhängte Strafen zwischen 150 und 225 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

    Staatsanwalt Johannes Füßl hatte zuvor höhere Strafen zwischen 600 und 1200 Euro gefordert. Es handele sich um "Überzeugungstaten" und "bewusste Entscheidungen", sagte er in seinem Schlussplädoyer. Die Angeklagten forderten, freigesprochen zu werden.

    Am 27. August 2022 waren die Klimaaktivisten der Protestgruppe Letzte Generation bei einem Fußballspiel des FC Bayern gegen Borussia Mönchengladbach in der Allianz Arena aufs Spielfeld gelaufen. Ihr Ziel sei es gewesen, sich an den Fußballtoren mit Sekundenkleber festzukleben und mit Kabelbindern festzubinden, "um ein konsequenteres Einschreiten der politischen Akteure gegen den Klimawandel zu erreichen", hieß es in der Anklage. Die Allianz Arena stellte daraufhin einen Strafantrag.

    Die Aktivisten räumten die Tatvorwürfe vor Gericht ein. Sie betonten aber, dass sie die Aktion vor dem Hintergrund der Klimakrise für gerechtfertigt hielten. Die Umstände seien für sie "menschlich und moralisch nicht mehr auszuhalten", sagte eine 21 Jahre alte Angeklagte. "Ich wünsche mir so sehr, es würde reichen, wenn wir auf Demos gehen." Das sei aber nicht der Fall - "deshalb stören wir, und deshalb unterbrechen wir den Alltag".

    Zu diesem Alltag gehörten auch Fußballspiele. Fußball sei "ein wichtiger Teil unserer Kultur, ein wichtiger Teil unserer Gesellschaft", sagte eine weitere, ebenfalls 21 Jahre alte Angeklagte. Im Zuge der Klimakrise werde es aber "keinen grünen Rasen mehr geben, über den der Ball rollen kann". Sie sei "tiefster Überzeugung", dass sie bei der Aktion im vergangenen August "das Richtige getan habe".

    "Ich kann die Motivationslage absolut nachvollziehen", sagte die Vorsitzende Richterin Sabine Eppelein-Harbers bereits zu Beginn der Verhandlung vor dem Amtsgericht München. Dennoch sehe sie für die Tat "keinen Rechtfertigungsgrund im Sinne des Strafgesetzbuches". Der den Angeklagten vorgeworfene Tatbestand des Hausfriedensbruchs liege unbestritten vor. "Aufmerksamkeit kann ich auch anders erregen. Dazu muss ich keine Straftaten begehen."

    Ob die Klimaaktivisten gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen wollen, war zunächst noch nicht entschieden, wie deren Verteidiger nach dem Urteil mitteilten. Die Angeklagten deuteten aber bereits in ihren Schlussworten an, dass sie sich von der Entscheidung des Gerichts nicht von weiteren Klimaprotesten abhalten lassen würden. "Wir werden weiter machen. Jetzt erst Recht", sagte eine Angeklagte. "Der Überlebenswille der Menschheit ist stärker als jede Strafe."

    (dpa)

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