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Kita-Testpflicht in Bayern: Datum, Ablauf

Kita-Testpflicht

Was Eltern jetzt zur Kita-Testpflicht wissen müssen

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    Kinder in Kitas müssen ab 10. Januar dreimal wöchentlich getestet werden.
    Kinder in Kitas müssen ab 10. Januar dreimal wöchentlich getestet werden. Foto: Andrew Medichini, dpa

    Ab 10. Januar müssen Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Eintritt in die Grundschule dreimal die Woche getestet werden, wenn sie in Kindertageseinrichtungen oder in anderen Kinderbetreuungseinrichtungen betreut werden. Bisher waren die Tests nur empfohlen, aber nicht verpflichtend. Wenn Kinder genesen oder geimpft sind, entfällt die Testpflicht für sie.

    Kita-Testpflicht gegen Corona: Wie müssen die Tests gemacht werden?

    Eltern müssen ihre Kinder dreimal wöchentlich testen; montags, mittwochs und freitags. Schnelltests können auch über die Berechtigungsscheine vom Freistaat bezogen werden. Die können in Apotheken eingelöst werden. In den Betreuungseinrichtung müssen die Eltern dann glaubhaft versichern, dass der Test negativ war. Alternativ sind auch PoC-Antigen-Schnelltests und PCR-Tests erlaubt. Ist das Kind an einem dieser Tage nicht anwesend, so wird der Testnachweis erbracht, sobald das Kind wieder betreut wird. Wichtig ist, dass die Kinder in regelmäßigen Abständen getestet werden.

    Wie weise ich konkret nach, dass mein Kind negativ getestet wurde?

    Es gibt zwei Möglichkeiten, wie die Tests nachgewiesen werden können. Welche Option gewählt wird, entscheiden die Einrichtungen.


    Option 1:

    • Die Testkassette wird mitgebracht, eine Dokumentation ist nicht nötig.

    Option 2:

    • Eltern müssen nach jeder Testung ein unterschriebenes Formular mitbringen, das versichert, dass der Test zuhause stattgefunden hat. Es reicht, wenn es von einem Elternteil unterschrieben wird.
    • Bei PCR-Tests oder PoC-Antigen-Schnelltests muss das offizielle Schreiben der Teststation mitgebracht werden.

    Was ist, wenn mein Kind in der Einrichtung sowieso per Pooltest getestet wird?

    In manchen Kinderbetreuungseinrichtungen werden PCR-Pooltestungen angeboten. Hier bedarf es keines weiteren Testnachweises von den Eltern.

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