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Kirche: Zahlungen an Missbrauchsopfer: Bischofskonferenz weist Bertram Meiers Vorstoß zurück

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Zahlungen an Missbrauchsopfer: Bischofskonferenz weist Bertram Meiers Vorstoß zurück

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    Der Augsburger Bischof Bertram Meier hatte zunächst eine Zahlung von 150.000 Euro an ein Missbrauchsopfer abgelehnt.
    Der Augsburger Bischof Bertram Meier hatte zunächst eine Zahlung von 150.000 Euro an ein Missbrauchsopfer abgelehnt. Foto: Nicolas Armer, dpa (Archivbild)

    Die Deutsche Bischofskonferenz hat eine Forderung des Augsburger Bischofs Bertram Meier zurückgewiesen, der eine Grundsatzdiskussion über die Höhe kirchlicher Leistungen an Missbrauchsopfer für notwendig hält. Das Bistum Augsburg erklärte am Dienstag, nach einer Ablehnung nun doch 150.000 Euro an einen Betroffenen zu zahlen – wie dies die von den Bischöfen eingesetzte Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) festgesetzt hatte.

    Allerdings erklärte das Bistum weiter: "Die grundsätzliche Thematik der Dynamisierung der festgesetzten Leistungshöhen bei Leistungen in Anerkennung des Leids sieht das Bistum Augsburg als ein Thema an, das auf der Ebene der Deutschen Bischofskonferenz weiter zu diskutieren ist." Die Festsetzungen der UKA orientieren sich nach deren Angaben am "oberen Bereich dessen, was staatliche Gerichte in vergleichbaren Fällen an Schmerzensgeldern zuerkannt haben". Im konkreten Fall wurden dem Betroffenen zunächst 50.000 Euro zuerkannt, nachdem dieser Widerspruch eingelegt hatte, dann 150.000 Euro. Das Bistum Augsburg begründete die Ablehnung der Zahlung zunächst unter anderem mit dem Argument, eine solche Summe stelle "einen vollständigen Paradigmenwechsel" dar.

    Sprecher der Deutschen Bischofskonferenz: Änderungen der Anerkennungsleistung sind "Sinn und Zweck des Widerspruchsverfahrens"

    Ein Sprecher der Deutschen Bischofskonferenz sagte unserer Redaktion: "Mit dem zum 1. März 2023 eingeführten einmaligen Widerspruchsrecht haben Betroffene die Möglichkeit, die Entscheidung der Unabhängigen Kommission zur Anerkennung des Leids überprüfen zu lassen. Dass es bei Vorliegen entsprechender Umstände zu Änderungen der Anerkennungsleistung kommen kann, ist Sinn und Zweck des Widerspruchsverfahrens. Dies zeigt, dass mit dem Widerspruchsverfahren die Rechte der Betroffenen wie beabsichtigt gestärkt wurden."

    Die Forderung nach einer Debatte über das System der Anerkennungsleistungen, auf das sich die Bischöfe mühsam verständigt hatten, wies der Sprecher zurück: "Die Bischöfe sind bereits auf der Herbstvollversammlung im Hinblick auf ein Urteil des Landgerichts Köln vom 13. Juni 2023 und der zugesprochenen Schmerzensgeldsumme in Höhe von 300.000 Euro für sexuellen Missbrauch davon ausgegangen, dass solche Urteile von Zivilgerichten auch eine deutliche Dynamisierung der Bescheidhöhen durch die UKA erwarten lassen." Weiter sagte der Sprecher: "Erhöhungen von Anerkennungsleistungen, wie jetzt geschehen, bestätigen die Richtigkeit dieser Einschätzung." 

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