Der evangelische Regionalbischof Axel Piper aus Augsburg macht sich derzeit viele Gedanken über den um sich greifenden Rechtspopulismus und Rechtsextremismus – und über die AfD. In wenigen Monaten wird er in den Ruhestand verabschiedet. Er ringe damit, ob er dazu AfD-Vertreter einladen solle. "Mir hilft dabei die Unterscheidung zwischen den Wählerinnen und Wählern, mit denen man im Gespräch bleiben muss, und Parteifunktionären und -ideologen, denen man keine öffentliche Bühne geben sollte", sagt er.
Die Frage nach der Einladungspraxis stellt sich immer wieder, zuletzt etwa bei der Amtseinführung des neuen katholischen Erzbischofs von Bamberg vor wenigen Tagen. Zu der wurde ein AfD-Landtagsabgeordneter eingeladen – noch bevor die deutschen Bischöfe in Augsburg eindringlich vor der Partei warnten. Ein Bistumssprecher sagt, der Politiker habe auf Facebook den Erzbischof als "neuen Polit-Pfaffen auf dem Domberg" bezeichnet – und sei dann der Einladung nicht gefolgt.
Ein gemeinsames Konzept zum Umgang mit der AfD gibt es nicht
Ein gemeinsames, ausgearbeitetes Konzept der sieben katholischen (Erz-)Bistümer in Bayern im Umgang mit AfD-Funktionären oder -Mitgliedern gibt es bislang nicht. Fragen danach beantworten sie knapp, bloß das Erzbistum München und Freising wird konkret: Es lade für offizielle Veranstaltungen "nur Präsidien und Mandatsträger ein, die in einem ständigen Austausch mit den Verantwortlichen der Erzdiözese stehen". Dies treffe nicht auf die AfD zu. Zur Frage nach einem Ausschluss von AfD-Mitgliedern oder -Funktionsträgern von kirchlichen Ehrenämtern heißt es: "Die Wählbarkeit beziehungsweise die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft in kirchlichen Vereinen oder Gremien sind in den jeweiligen Statuten/Satzungen des Gremiums geregelt. Diese enthalten jetzt schon Ausschlusskriterien" – etwa, wenn jemand sich in offenem Gegensatz zur Lehre oder den Grundsätzen der Kirche befinde. Man wolle aber bestehende Regelungen weiter prüfen, im Einzelfall setze man auf einen Dialog vor Ort.
Im Falle der Hauptamtlichen in katholischer Kirche und Caritas regelt das kirchliche Arbeitsrecht bereits, dass "menschenfeindliche und rassistische Äußerungen und Handlungen" einen möglichen Kündigungsgrund darstellen.
Keine Einladungen zu Empfängen
Ein Sprecher der evangelischen Landeskirche verweist auf die bevorstehende Sitzung des Landeskirchenrats. Bisher gebe es in der Landeskirche keine Unvereinbarkeitsregelungen für haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende, die Mitglied der AfD sind. "Mit Funktions- und Mandatsträgern der AfD pflegen der Landesbischof und die Regionalbischöfinnen und -bischöfe keine Kontakte über das für eine korrekte Amtsführung erforderliche Minimum hinaus. Einladungen zu Empfängen werden nicht ausgesprochen."
Die 20 katholischen und evangelischen Verbände und Organisationen in Bayern, die unsere Redaktion nach ihrem Umgang mit der AfD befragte, lehnen ebenfalls überwiegend Einladungen von AfD-Funktionären ab. "Wir laden generell keine AfD-Funktionäre zu Veranstaltungen des Landeskomitees ein", erklärt zum Beispiel das Laiengremium Landeskomitee der Katholiken. "Wir gehen in Gesprächen mit Politikerinnen und Politikern prinzipiell nicht auf die AfD zu und laden sie zu keiner unserer Veranstaltungen ein", heißt es vom Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) Bayern.
Debatte um Unvereinbarkeitsbeschlüsse
Reichlich Diskussionsbedarf besteht vor allem bei möglichen Unvereinbarkeitsbeschlüssen, über die zurzeit in diversen Gremien beraten wird oder noch werden soll. Übereinstimmend betont wird, dass man zunächst das Gespräch mit den betreffenden Personen suchen wolle. Der Katholische Deutsche Frauenbund Landesverband Bayern e.V. weist auf seine Satzung hin: "Mitglieder von extremistischen Organisationen (...) sowie Mitglieder rassistisch und fremdenfeindlich organisierter Organisationen oder Gruppierungen können nicht Mitglied des KDFB werden." Die Werte, die AfD-Angehörige vertreten, heißt es auf Anfrage weiter, "stimmen nicht mit den Werten überein, zu denen sich die Frauen bei Verbandsbeitritt mit Unterschrift in der Satzung verpflichten". Hauptamtliche, Ehrenamtliche und Mitglieder, die diese Werte nicht mittrügen, seien auszuschließen.
Die Evangelische Jugend in Bayern erklärt: "Personen mit menschenverachtenden und demokratiefeindlichen Positionen dürfen aus unserer Sicht keine Verantwortung insbesondere in kirchlichen Leitungsgremien – sowohl ehrenamtlich als auch hauptberuflich – übernehmen". Der Malteser Hilfsdienst teilt ähnlich mit: "Ein Engagement von Personen, die demokratiefeindliche, extremistische oder menschenverachtende Positionen vertreten, ist nicht mit unseren Grundüberzeugungen vereinbar. Diese Personen können keine ehren- oder hauptamtliche Funktion (...) übernehmen. Diese Position haben wir innerverbandlich klar kommuniziert".