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Kirche: Medienbericht: Staatsanwaltschaft durchsucht Münchner Erzbistum

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Medienbericht: Staatsanwaltschaft durchsucht Münchner Erzbistum

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    Ein katholisches Kruzifix ist vor dunklen Wolken zu sehen.
    Ein katholisches Kruzifix ist vor dunklen Wolken zu sehen. Foto: Marijan Murat, dpa (Symbolbild)

    Es ist ein beispielloser Vorgang: Im Missbrauchsskandal der katholischen Kirche hat die Staatsanwaltschaft laut SZ einen Durchsuchungsbeschluss gegen das Münchner Erzbistum erwirkt. Eine Aktion mit Symbolkraft. Die Staatsanwaltschaft ist nach Informationen der Süddeutschen Zeitung mit einem Durchsuchungsbeschluss beim Erzbistum München und Freising vorstellig geworden. Die Aktion soll im Zusammenhang mit dem Missbrauchsskandal in der katholischen Kirche stehen. Das Gegen Kardinal Reinhard Marx richteten sich die Ermittlungen nicht, schreibt die Zeitung.

    "Wie bereits bekannt, ist die Staatsanwaltschaft München I mit der Prüfung der Anfang August 2021 durch die Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl mitgeteilten über 40 Fälle befasst, in denen (...) aus dortiger Sicht ein Fehlverhalten kirchlicher Verantwortungsträger gegeben sein könnte", sagte die Sprecherin der Justizbehörde, Anne Leiding. "Wir können wie üblich zu laufenden Ermittlungen keine Auskünfte geben, werden aber voraussichtlich zum Abschluss der Ermittlungen von uns aus mit Informationen an die Medien herantreten."

    Es sei "die erste und schon lange überfällige Durchsuchung einer Staatsanwaltschaft mit richterlichem Durchsuchungsbefehl", sagte der Kirchenrechtler Thomas Schüller der Deutschen Presse-Agentur und sprach von einer "Zeitenwende im Verhältnis von staatlicher Justiz und den Kirchen". Schüller: "Endlich zeigt der Rechtsstaat der katholischen Kirche und damit auch der evangelischen Kirche die Zähne."

    Ein von der Kirche in Auftrag gegebenes Gutachten hatte das Verfahren ins Rollen gebracht

    Seit der Veröffentlichung eines Aufsehen erregenden Gutachtens zu sexueller Gewalt im Erzbistum vor gut einem Jahr läuft bei der Staatsanwaltschaft München I ein Ermittlungsverfahren. Die Behörde hatte nach der Vorstellung der Studie im Januar 2022 mitgeteilt, mehr als 40 Fälle von mutmaßlichem Fehlverhalten kirchlicher Verantwortungsträger im Umgang mit Missbrauchstätern zu prüfen.

    Gegen den Münchner Kardinal Reinhard Marx richten sich die Ermittlungen nicht.
    Gegen den Münchner Kardinal Reinhard Marx richten sich die Ermittlungen nicht. Foto: Sven Hoppe, dpa

    Die Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW), die das Gutachten im Auftrag des Erzbistums verfasst hat, habe der Staatsanwaltschaft die Unterlagen zur Verfügung gestellt, teilte die Behörde vor einem Jahr mit. "Sie betreffen ausschließlich noch lebende kirchliche Verantwortungsträger und wurden stark anonymisiert übermittelt", hieß es damals. Die Studie geht von mindestens 497 Opfern und 235 mutmaßlichen Tätern aus - und von einem weit größeren Dunkelfeld. Im konkreten Fall soll es laut SZ um einen inzwischen gestorbenen Geistlichen gehen, dessen Taten bis in die 1960er Jahre zurück reichen.

    Ein Kirchenrechtler sieht in dem Durchsuchungsbeschluss ein Signal für andere Bundesländer

    Die Justiz - vor allem in Bayern - war immer wieder dafür kritisiert worden, die Kirche mit der Aufarbeitung des Missbrauchsskandals sich selbst zu überlassen, nicht einzugreifen und damit Vertuschung zu ermöglichen. Justizminister Georg Eisenreich (CSU) hatte zuletzt im Dezember im Landtag eine unabhängigere Aufarbeitung gefordert und kritisiert, dass kirchliche Gutachten für die Verfolgung von Straftaten nur eine sehr untergeordnete Rolle spielten.

    Auch wenn das Erzbistum stets betont hat, mit der Staatsanwaltschaft zusammenzuarbeiten und alle relevanten Unterlagen übermittelt zu haben, und auch wenn laut SZ bei der Aktion nichts Nennenswertes gefunden worden sein soll, hat sie aus Sicht Schüllers großen symbolischen Wert: "Die Justiz im Freistaat Bayern macht es allen Bundesländern vor und demonstriert, dass die Schonzeit für die Kirchen vorbei ist, wenn es um den Verdacht schwerer Sexualstraftaten geht. Die Kirchen sind kein Staat im Staat, besitzen keine Sonderrechte und müssen wie jedermann behandelt werden", sagte er. (dpa)

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