Mit Erleichterung haben evangelische und katholische Kirche in Bayern darauf reagiert, dass in diesem Jahr Ostergottesdienste in Präsenz stattfinden können – nachdem diese 2020 wegen der Pandemie ausfallen mussten. Ein Beschluss des Bund-Länder-Gipfels von Anfang der Woche hatte Kirchenvertreter in Aufregung versetzt. Sie fühlten sich überrumpelt und lehnten ihn unter Verweis auf ihre Hygienekonzepte ab. In dem Beschluss hieß es mit Blick auf eine geforderte „Osterruhe“: „Bund und Länder werden auf die Religionsgemeinschaften zugehen, mit der Bitte, religiöse Versammlungen in dieser Zeit nur virtuell durchzuführen.“
Augsburger Bischof Meier: Die Kirche ist keine virtuelle Organisation
Der katholische Augsburger Bischof Bertram Meier zeigte sich am Donnerstag erfreut, dass die Politik die Bitte nach rein virtuellen Ostergottesdiensten zurückgezogen habe. „Nach einem letzten Abstimmungsgespräch zwischen der Bayerischen Staatskanzlei und Vertretern der Kirchen ist nun klar, dass die Feiern in der Karwoche und an Ostern mit Gläubigen in den Gotteshäusern stattfinden können“, sagte er. Er betonte nochmals, dass die Kirche keine virtuelle Organisation sei, sondern eine lebendige Gemeinschaft. Ostern ist das wichtigste Fest der Christen. Sie gedenken dem Leiden und Sterben Jesu und feiern seine Auferstehung.
Axel Piper, evangelisch-lutherischer Regionalbischof des Kirchenkreises Augsburg und Schwaben, wandte sich am Donnerstag in einem offenen Brief an Pfarrerinnen und Pfarrer sowie Gläubige, um diese über den mit der Staatsregierung gefundenen Konsens zu informieren. Es bestehe Einvernehmen darüber, dass virtuelle beziehungsweise digitale Gottesdienstformate verstärkt angeboten werden sollen, schrieb er. Zugleich blieben Präsenzgottesdienste – im Rahmen der Vorgaben der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung – „weiterhin uneingeschränkt zulässig“.
Keine generelle Anmeldepflicht für Gottesdienste an Ostern – Ausgangssperre gilt dennoch
Anders als am Weihnachtsfest bestehe, so Piper, keine generelle Anmeldepflicht für die Präsenzgottesdienste. Bei Gottesdiensten, „bei denen Besucherzahlen zu erwarten sind, die zur Auslastung der Kapazitäten führen“, sei die Teilnahme jedoch nur nach vorheriger Anmeldung zulässig. Die nächtliche Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr in Regionen mit einem Sieben-Tage-Inzidenzwert von über 100 gelte auch für Gottesdienste – einschließlich denen in der Osternacht.
Der evangelische Landeskirchenrat und Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm empfahlen zudem, dass sich alle, die an Gottesdiensten beteiligt sind, zuvor testen lassen. Inzwischen einfach erhältliche Schnelltests könnten durch die Gemeinden besorgt werden.
Warum braucht es Kirche überhaupt? Über diese Frage diskutieren die Bischöfe Bertram Meier und Axel Piper in unserem Podcast. Hier können Sie das Gespräch anhören.
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