Kaum ist er wenige Monate im Amt, packt der neue Bischof von Augsburg eine schwere Erblast beherzt an. Den Opfern sexuellen Missbrauchs durch Kleriker gewährt er deutlich höhere finanzielle Entschädigungen als bisher üblich.
Regelung der Diözese erspart es Betroffenen, Beweise liefern zu müssen
Immer noch viel zu wenig, werden deren Interessensvertreter kritisieren. Und tatsächlich lässt sich erlittenes Leid mit Geld kaum aufwiegen. Aber immerhin beruht die neue Regelung der Diözese auf nachvollziehbaren Kriterien für Schmerzensgeld, die auch staatliche Gerichte heranziehen. Und sie erspart den Betroffenen die peinliche Pflicht, auch noch Beweise für das ihnen angetane Unrecht liefern zu müssen. Die „schlüssige Schilderung“ der Tat soll genügen – vor einem externen „Sachwalter“, der in völliger Unabhängigkeit seine Aufgabe erledigen kann.
Nicht der Steuerzahler soll die Entschädigungen finanzieren
Bischof Bertram Meier erkennt mit seinem Kirchengesetz eine schwere Schuld der Kirche an und beschwört eine „nachhaltige Umkehr“. Dazu gehört sicherlich auch, dass er die finanziellen Lasten der Entschädigungszahlungen nicht dem Kirchenvolk als Steuerzahler aufbürdet, sondern ins eigene Vermögen greift. Als Zeichen der Versöhnung darf die neue Stelle für Begleitung und Begegnung gelten, die den Opfern die Hand reicht.
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