Der Unabhängige Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, sprach von einer "historischen Entscheidung": Im April 2020 hatte sich die Deutsche Bischofskonferenz mit ihm über das weitere Vorgehen zur Aufarbeitung des Missbrauchsskandals in Reihen der katholischen Kirche verständigt. Ein durchaus bemerkenswerter Schritt, den die katholische Kirche anderen gesellschaftlichen Institutionen und Organisationen voraushat. Die Evangelische Kirche in Deutschland zum Beispiel will mit Rörig erst im Verlauf dieses Jahres eine vergleichbare Einigung "final formulieren".
In einer "Gemeinsamen Erklärung" verpflichteten sich die Bischöfe auf "verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch". Dazu zählt die Einrichtung einer Kommission in jedem Bistum, die mit sieben Mitgliedern besetzt sein soll. Neben Experten aus Wissenschaft, medizinischer Fachpraxis, Justiz und öffentlicher Verwaltung sowie Bistumsvertretern sollen zu ihr auch jeweils zwei Missbrauchsopfer gehören.
Zudem soll ein Betroffenenbeirat eingerichtet werden, sofern es nicht schon ein Gremium zur Beteiligung von Betroffenen gibt. Jeder Diözesanbischof könne die "Gemeinsame Erklärung" durch Gegenzeichnung als für seine (Erz-)Diözese verbindlich erklären, heißt es in dem achtseitigen Papier.
Die Bistümer sind bei der Aufarbeitung unterschiedlich weit
Gut ein Jahr später ist dessen Umsetzung in den bundesweit 27 katholischen Bistümern unterschiedlich weit vorangekommen. Wo die vier bayerischen Bistümer München und Freising, Augsburg, Eichstätt und Würzburg stehen:
München & Freising: Erzbischof Reinhard Kardinal Marx hat die Vereinbarung für sein Erzbistum für verbindlich erklärt. Derzeit werden eine Aufarbeitungskommission und ein Betroffenenbeirat gebildet. Sobald sich der Betroffenenbeirat konstituiert habe, könne er zwei Vertreter für die Aufarbeitungskommission benennen, erklärte das Erzbistum. Die Auswahl der Mitglieder des Betroffenenbeirats erfolge durch ein dreiköpfiges Gremium, dem der Vorsitzende des Vereins Ettaler Misshandlungs- und Missbrauchsopfer sowie der stellvertretende Leiter des Kinderschutzzentrums München angehören. Für die Zusammensetzung der Aufarbeitungskommission habe man die Staatsregierung um Vorschläge gebeten – und bereits Rückmeldungen erhalten.
Überdies lässt das Erzbistum München und Freising in einem unabhängigen Gutachten Missbrauchsfälle im Zeitraum von 1945 bis 2019 untersuchen. Und zwar von der Münchner Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl, deren Gutachten für das Erzbistum Köln seit Monaten unter Verschluss gehalten wird. Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki und seine Rechtsberater argumentieren, es sei rechtswidrig beziehungsweise nicht gerichtsfest. Ab dem 25. März werde es jedoch zur Einsichtnahme ausgelegt.
Das Bistum Augsburg hat sich zu einer gemeinsamen Erklärung verpflichtet
Augsburg: Auch das Bistum Augsburg hat sich auf den Inhalt der "Gemeinsamen Erklärung" verpflichtet. Bischof Bertram Meier rief Anfang Dezember im Interview mit unserer Redaktion Betroffene auf, sich zur Einrichtung eines Betroffenenbeirats zu melden. Diese konnten das bis zum 22. Januar tun. Eine Auswahl der Mitglieder erfolgt nun durch ein diözesanes Auswahlgremium. Auch die Vorbereitungen für die Berufung der Mitglieder einer Aufarbeitungskommission laufen. Voraussichtlich noch im März will das Bistum hierzu genauere Angaben machen können.
"Sollte die Aufarbeitungskommission zu einer konkreten Fragestellung zusätzliche Ressourcen im Sinne eines projektbezogenen Forschungsauftrags oder themenspezifischer Aufarbeitungsprojekte benötigen, wird das Bistum Augsburg diese selbstverständlich zur Verfügung stellen", antwortete ein Sprecher auf die Frage, ob es ein unabhängiges Missbrauchsgutachten für das gesamte Bistum geben wird.
In Würzburg wurden Missbrauchsopfer zur Mitarbeit an der Aufarbeitung aufgerufen
Eichstätt: Das Bistum hat schon eine Aufarbeitungskommission gebildet, der aber noch Betroffene als Vertreter fehlen – wie ebenso zur Einrichtung eines Betroffenenbeirats. Interessenten, die gerade per öffentlichem Aufruf gesucht werden, könnten die Gremien "jederzeit ergänzen", sagte eine Sprecherin. Und: "Eine externe Studie zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs ist im Bistum Eichstätt derzeit nicht geplant."
Würzburg: Dort sei eine Rahmenordnung für das Ausschreibungs- und Besetzungsverfahren eines Betroffenenbeirats entwickelt worden, hieß es. Bischof Franz Jung rief Anfang Februar Missbrauchsbetroffene auf, sich für eine Mitarbeit zu melden. Dies ist noch bis zum 10. März möglich. Die Aufarbeitungskommission werde ihre Arbeit erst nach der Konstituierung des Betroffenenbeirats aufnehmen. Die Vorbereitungen dazu seien nahezu abgeschlossen.
Ein Sprecher kündigte zudem an: "Nachdem sich die Aufarbeitungskommission konstituiert hat, wird ein unabhängiges Gutachten in die Wege geleitet, und Bischof Jung wird die Gemeinsame Erklärung gegenzeichnen." Die Frage, wer den Auftrag für das Gutachten erhalten soll, werde die Aufarbeitungskommission beziehungsweise der Betroffenenbeirat dann selbst beantworten.
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