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Kirche: Fallen Allerheiligen oder Weihnachten Corona zum Opfer?

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Fallen Allerheiligen oder Weihnachten Corona zum Opfer?

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    Pontifikalgottesdienst mit Bischof Dr. Bertram Meier, anlässlich der Sanierung und 50 Jahre Pfarrkirche Zum Auferstandenen Herrn in Leitershofen
    Pontifikalgottesdienst mit Bischof Dr. Bertram Meier, anlässlich der Sanierung und 50 Jahre Pfarrkirche Zum Auferstandenen Herrn in Leitershofen Foto: Marcus Merk

    Vieles erinnert Kirchenverantwortliche in Bayern gerade an das Frühjahr. An die Zeit der Gottesdienstverbote, an ein Osterfest, das in leeren Kirchen gefeiert werden musste. Nun steigen die Zahlen der Corona-Infizierten wieder, wieder gibt es einen Lockdown, und wichtige Tage des Kirchenjahres stehen erst noch bevor. Wie also werden evangelische und katholische Christen in diesem Corona-Jahr Weihnachten begehen können? Wird es gar erneut ein Gottesdienstverbot geben?

    Anders als im Frühjahr hatten und haben Kirchenverantwortliche Zeit, darauf Antworten zu finden. Ähnlich wie damals, fallen diese teilweise überraschend kreativ aus. Denn eines ist Kirchenverantwortlichen wichtig: „Weder Gemeinden vor Ort noch Dekane oder Regionalbischof und Landeskirchenrat wollen, dass wieder alles abgesagt werden muss.“ Das sagt Axel Piper, Regionalbischof des evangelisch-lutherischen Kirchenkreises Augsburg und Schwaben.

    „Weder Gemeinden noch Dekane oder Regionalbischof  wollen, dass wieder alles abgesagt werden muss,“ sagt Axel Piper, Regionalbischof des evangelisch-lutherischen in Augsburg.
    „Weder Gemeinden noch Dekane oder Regionalbischof wollen, dass wieder alles abgesagt werden muss,“ sagt Axel Piper, Regionalbischof des evangelisch-lutherischen in Augsburg. Foto: Ulrich Wagner

    Er mache sich bereits seit Juni Gedanken über Weihnachten unter Corona-Bedingungen. Für ihn wie die katholischen bayerischen Bischöfe ist das Signal wichtig: Gerade an Weihnachten soll niemand ausgeschlossen werden, der einen Gottesdienst feiern möchte. So klar wiederum formulierten es die katholischen Oberhirten Anfang Oktober.

    An Allerheiligen wird mit vielen Friedhofsbesuchern gerechnet

    Noch ist es nicht so weit. Erst steht in der evangelischen Kirche am Samstag der Reformationstag, in der katholischen Kirche am Sonntag Allerheiligen und am Montag Allerseelen an – jene Tage des Heiligen- und Totengedenkens. Angesichts überaus hoher Inzidenzwerte in einigen Gebieten und neuer, bundes- wie bayernweit geltender Corona-Maßnahmen stellt gerade Allerheiligen Städte und Gemeinden sowie Pfarreien vor Probleme – schließlich suchen an diesen Tagen traditionell viele Gläubige die Friedhöfe auf, um ihrer gestorbener Angehöriger zu gedenken. Verbunden ist der Friedhofsgang mit der Gräbersegnung. Befürchtet wird, dass es eng werden könnte auf den Friedhöfen.

    Die katholischen bayerischen Bischöfe rieten Priestern bereits zu Gottesdiensten im Freien. Und: „Die Gläubigen sollen ermutigt werden, selbst mit Weihwasser die Gräber zu segnen.“ Wie sie das tun können, erklärt unter anderem das Bistum Würzburg stichpunktartig: Lautes Vorlesen der Grabinschrift, (mitgebrachtes Weih-)Wasser sprengen, Licht entzünden. Es gibt viele solcher Ideen, auch für Sankt Martin, die Advents- und Weihnachtszeit. Sie finden sich auf den kirchlichen Internetseiten und setzen auf das Engagement der Gläubigen.

    Auch bei Gottesdiensten im Freien kann eine Maskenpflicht gelten

    Was Allerheiligen betrifft: Die bisher geltende Höchstteilnehmerzahl von 200 Personen bei Gottesdiensten und religiösen Zusammenkünften im Freien wurde von der Bayerischen Staatsregierung kürzlich zwar gestrichen – doch die jeweils zuständige (Kreis-)Verwaltungsbehörde kann bei Bedarf jederzeit Einschränkungen verfügen. Bei der Trauer-Andacht im Freien und der Gräbersegnung müssen Gläubige laut einem Hygienekonzept des Bistums Augsburg anderthalb Meter Mindestabstand halten. Wo dieser nicht eingehalten werden kann, müssen sie eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

    An diesen Regelungen ändert auch der von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) ab Montag – 2. November – ausgerufene, vierwöchige „Lockdown light“ mit einem Herunterfahren weiter Teile des öffentlichen Lebens und strikten Kontaktbeschränkungen nichts. Für die Kirchen bleibe „alles beim Alten“, sagte eine Sprecherin der Staatskanzlei am Freitag auf Anfrage. Sie begründete das mit der verfassungsrechtlich besonderen Stellung der Religionsfreiheit. Man halte auch an der Aufhebung der Teilnehmer-Höchstgrenze fest – Kommunen könnten freilich andere Regelungen treffen. Für die Religionsfreiheit, so die Sprecherin, und das Demonstrationsrecht habe man ganz bewusst diese Ausnahmen geschaffen.

    Auch in Augsburg, das bayernweit mit 250,7 Neuinfektionen einen der höchsten Inzidenzwerte hat und wo seit Freitagabend verschärfte Schutzmaßnahmen gelten, ändert sich laut Gesundheitsreferent Reiner Erben nichts für Gottesdienste und religiöse Zusammenkünfte. Dennoch sei jeder angehalten, die physischen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren, erklärt er.

    Den Kirchen geht es aufgrund der wechselhaften Pandemie-Situation und fortlaufend angepasster Regelungen dabei wie den Bürgern: Sie müssen sich permanent auf Änderungen einstellen. So gilt seit dem 23. Oktober für das Bistum Augsburg ab einem lokalen Sieben-Tage-Inzidenzwert von 100 Infizierten je 100.000 Einwohner während der gesamten Dauer eines Gottesdienstes im Innern Maskenpflicht; auf den Einsatz von Chören muss verzichtet werden, Gemeindegesang wird weitgehend reduziert.

    Generalvikar mahnt zur Einhaltung der Regeln, sonst drohe auch ein Lockdown des kirchlichen Lebens

    Generalvikar Harald Heinrich appellierte, diese Anordnungen „sehr ernst zu nehmen, da sie nicht zuletzt auch dazu dienen, gegebenenfalls einen ‘Lockdown’ des kirchlichen, das heißt vor allem auch des liturgischen Lebens zu verhindern“. In der evangelischen Kirche gelten ähnliche Bestimmungen.

    Bei der Präsentation des Berichts: (von links) Peter Kosak, Generalvikar Harald Heinrich und Manfred Prexl, Sprecher der Kommission.
    Bei der Präsentation des Berichts: (von links) Peter Kosak, Generalvikar Harald Heinrich und Manfred Prexl, Sprecher der Kommission. Foto: W. Widemann

    Einen kreativen und flexiblen Umgang mit der Pandemie werden bald auch der Martins- und Nikolaustag (11. November und 6. Dezember) sowie die diesjährige Sternsingeraktion der katholischen Kirche erfordern. Martinsumzüge wurden bereits abgesagt, und fest steht auch schon, dass es für die Sternsinger „keine große diözesane Eröffnungsaktion geben“ wird, wie ein Bistumssprecher sagte. Ursprünglich war Schrobenhausen als Veranstaltungsort geplant. Stattdessen soll es in Augsburg eine Veranstaltung geben, an der sich Pfarreien digital beteiligen können.

    Wie sich der evangelische Regionalbischof das Weihnachtsfest unter Corona-Bedingungen vorstellen kann

    Und Weihnachten? Der evangelische Regionalbischof Axel Piper spricht von aktuell „zwei Tendenzen“, über die man nachdenke. Szenario eins: möglichst vielen Menschen unter Einhaltung der Hygieneregeln einen Gottesdienstbesuch ermöglichen – im Freien, etwa auf Sportplätzen, oder in Reithallen und Bierzelten. Szenario zwei: möglichst viele kurze Gottesdienste in den jeweiligen Kirchen am Ort gestalten, um der vermutlich hohen Nachfrage nach einem weihnachtlichen Gottesdienstbesuch gerecht zu werden. Doch der weitere Verlauf der Pandemie ist ungewiss, und damit auch, ob und wie die Kirchen ihre Planungen umsetzen können.

    Pontifikalgottesdienst mit Bischof Dr. Bertram Meier, anlässlich der Sanierung und 50 Jahre Pfarrkirche Zum Auferstandenen Herrn in Leitershofen
    Pontifikalgottesdienst mit Bischof Dr. Bertram Meier, anlässlich der Sanierung und 50 Jahre Pfarrkirche Zum Auferstandenen Herrn in Leitershofen Foto: Marcus Merk

    Am 24. Dezember jedenfalls wolle er „in ökumenischer Verbundenheit“ mit dem katholischen Bischof Bertram Meier mittags Weihnachten einläuten, sagt Piper. Was sie vorhaben, stehe noch nicht ganz fest. Die Planungen liefen.

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