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Kinderbetreuung: Sind Mini-Kitas eine Lösung für die Kinderbetreuung?

Kinderbetreuung

Sind Mini-Kitas eine Lösung für die Kinderbetreuung?

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    In Mini-Kitas werden nur wenige Kinder betreut, im Rahmen des Modellprojekts zusätzlich auch von einer Ergänzungskraft.
    In Mini-Kitas werden nur wenige Kinder betreut, im Rahmen des Modellprojekts zusätzlich auch von einer Ergänzungskraft. Foto: Julia Steinbrecht, KNA/dpa (Symbolbild)

    In Bayern fehlen im kommenden Jahr 62.000 Kitaplätze, vor allem wegen des Fachkräftemangels. Das ergab jüngst eine Bertelsmann-Studie. Obwohl es in Deutschland für Kinder ab einem Jahr seit 2013 beziehungsweise ab drei Jahren seit 1996 einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz gibt. Als Sozialministerin Ulrike Scharf (CSU) im August vorschlug, die Experimentierklausel des Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes auszunutzen, hagelte es Kritik von Eltern und der Opposition im Landtag.

    Einer der Vorschläge des Ministeriums waren größere Gruppen in Großtagespflegen, wo mehrere Tagesmütter unter einem Dach mehrere Kinder betreuen, aber jedes Kind seine fest zugeordnete Ansprechpartnerin hat. Ein anderer, um die Nachteile der Großtagespflege auszugleichen: Mini-Kitas. Das sind Einrichtungen, in denen laut Sozialministerium im Moment maximal zwölf Kinder gleichzeitig betreut werden, ab kommendem Kita-Jahr 15 – also weniger als in einer regulären Kindertagesstätte. "Außerdem kann im Rahmen des Modellprojekts statt einer Kinderpflegerin bzw. statt eines Kinderpflegers auch eine Kindertagespflegeperson mit Zusatzqualifikation als Ergänzungskraft eingesetzt und in den Anstellungsschlüssel eingerechnet werden", erklärt das Ministerium auf seiner Website. Gemeint sind Tagesmütter.

    Mini-Kitas bieten sich zum Beispiel bei "Bedarfsspitzen" an

    Im Sozialausschuss des Landtags kam das Thema nun wieder auf den Tisch. Zentral: Wie lassen sich solche kleinen "Betreuungseinheiten" fördern und die staatliche Förderung flexibler gestalten? Hans-Jürgen Dunkl vom Sozialministerium stellte auch vor, welche Erfahrungen Mini-Kitas in einem Modellversuch bereits gemacht hatten.

    Eine Mini-Kita erfülle Dunkl zufolge für Kinder über und unter drei Jahren den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz, eine Großtagespflege bei Über-Dreijährigen hingegen nicht. Ein weiterer Vorteil sei die kleinere Betreuungseinheit als in regulären Kitas. Man findet also zum Beispiel in Ballungsräumen leichter passende Räume, das können zum Beispiel umgewidmete Wohnungen sein. Mini-Kitas bieten sich etwa dann an, wenn kurzzeitig viele Kinder einen Betreuungsplatz brauchen (sogenannte Bedarfsspitzen), oder große Räume fehlen. Die meisten Träger der Mini-Kitas im Modellversuch waren privat, etwa Eltern-Initiativen oder Betriebe.

    Ministerium will für Mini-Kitas werben

    Ausschussvorsitzende Doris Rauscher (SPD) sagte, sie sehe es als Pädagogin als schwierig an, wenn die Kinder nur mit wenigen Gleichaltrigen zusammen seien. Johannes Becher (Grüne) betonte: "Von Eltern werden kleine überschaubare Gruppen mit ausreichend Personal geschätzt", aber von 12 auf 15 Kinder zu erhöhen wegen Personalnot, damit tue man sich dauerhaft keinen Gefallen.

    Wie Dunkl ausführte, müsse man klären, wie sich Mini-Kitas staatlich unterstützen lassen. Eigentlich sei die Mini-Kita gesetzlich schon im Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz definiert. Der Landtag sollte sich aber damit auseinandersetzen, ob er eine Sonderförderung für die Mini-Kita will, um sie attraktiver zu machen. Parallel will das Ministerium für die Mini-Kitas werben.

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