Wer ein Gipfelkreuz aufstellen will, muss den Grundstückseigentümer um Erlaubnis fragen. Stopp: den Grundstückseigentümer eines Gipfels? Das heißt, die Allgäuer Gipfel liegen nicht alle in öffentlicher Hand? Und wenn einer in Privatbesitz ist, kann der Eigentümer dann den Zutritt verwehren? Wir haben uns im Allgäu umgehört.
Kempten