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Kabinett: Verpflichtende Sprachtests sollen ab Einschulung 2026 gelten

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Verpflichtende Sprachtests sollen ab Einschulung 2026 gelten

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    Anfang 2025 sollen alle Eltern, deren Kinder im Spetember 2026 eingeschult werden, von ihrer Grundschule ein Schreiben zu den verpflichtenden Sprachtests erhalten. (Symbolbild)
    Anfang 2025 sollen alle Eltern, deren Kinder im Spetember 2026 eingeschult werden, von ihrer Grundschule ein Schreiben zu den verpflichtenden Sprachtests erhalten. (Symbolbild) Foto: Uwe Anspach/dpa

    Die verpflichtenden Sprachtests vor der Einschulung sollen erstmals bei den Kindern in Bayern angewendet werden, die im September 2026 in die Schule kommen. Zu Beginn des Jahres 2025 erhalten die Eltern der Kinder von der zuständigen Grundschule ein Schreiben mit allen wesentlichen Informationen. Das Kabinett gab die dazu notwendigen Regelungen zur Verbändeanhörung frei, damit können im nächsten Schritt zunächst Bildungsverbände und andere Experten ihre Kommentare abgeben.

    «Es geht im Kern darum, für die Kinder das Schlimmste im schulischen Kontext zu verhindern, was man sich vorstellen kann, dass ein Kind die Sprache nicht richtig spricht, nicht gescheit Deutsch spricht und dann im Unterricht nicht mitkommt, sich ausgeschlossen fühlt und natürlich den Lernstand nicht so erreichen kann wie andere, die eben Deutsch sprechen», sagte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) in München. Kein Kind dürfe durch das Raster fallen, «nur weil es vom Zufall abhängt, ob sich die Eltern kümmern oder nicht kümmern».

    Eigentlich sollten die Sprachtests schon zum nächsten Schuljahr kommen

    CSU und Freie Wähler hatten sich in ihrem Koalitionsvertrag auf die Einführung der Sprachtests verständigt. Im vergangenen November hatte es aus der Regierung geheißen, die Sprachtests sollten bereits bis zum Beginn des Schuljahres 2024/2025 auf den Weg gebracht werden. Die Umsetzung der wichtigen Maßnahme dürfe nicht bis zum «Sankt-Nimmerleins-Tag» dauern, Ziel sei es, das ganze operabel zu haben für das nächste Schuljahr, sagte Herrmann damals.

    Die Feststellung des Sprachstands für die etwa viereinhalb Jahre jungen Kinder solle in einem zweistufigen Verfahren an den jeweiligen Grundschulen erfolgen: Per fest etabliertem Sprachtest im vorletzten Kita-Jahr und per Sprachscreening bei der Schulanmeldung, hieß es weiter. Bei zu großen Sprachdefiziten soll es - je nach Alter - entweder ein verpflichtendes Vorschuljahr oder den Besuch von Sprachunterricht geben.

    Ministerium verspricht Schulen zusätzliches Personal für neue Zusatzaufgabe

    Sollte eine staatlich geförderte Kita erklären, dass kein erheblicher Sprachförderbedarf bestehe, muss das Kind nicht an der Sprachstandserhebung an der Grundschule teilnehmen. Das Kultusministerium werde die Schulen durch die zentrale Bereitstellung eines wissenschaftsbasierten Instruments sowie zusätzliche personelle Ressourcen unterstützen.

    Herrmann betonte, es solle keine «unsinnige» Bürokratie entstehen, es müsse aber garantiert sein, dass jedes Kind, das eingeschult wird, in der Lage ist, Deutsch so zu sprechen, wie es notwendig ist.

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