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Kabinettssitzung zu Corona und Krieg: Aiwanger: "Sind froh, dass noch Gas aus Russland kommt"

Kabinettssitzung zu Corona und Krieg

Aiwanger: "Sind froh, dass noch Gas aus Russland kommt"

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    Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger glaubt an eine Aufweichung der 10-H-Regel.
    Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger glaubt an eine Aufweichung der 10-H-Regel. Foto: Tobias Hase, dpa (Archivbild)

    In Bayern gelten nur noch wenige Corona-Regeln. Wie sieht die aktuelle Lage aus und wie geht es mit den Maßnahmen weiter? Das Kabinett in

    In der Corona-Politik in Bayern gibt es keine Änderungen. „Aus unserer Sicht ist die akute Bedrohung durch das Virus gebannt“, sagte Staatskanzleiminister Florian Herrmann. Die Infektionszahlen seien rückläufig, ebenso sei die Hospitalisierungsinzidenz niedriger als noch im März. Auch die Intensivstationen seien nicht mehr so stark belastet. „Die Lage ist nicht mehr besorgniserregend, alles deutet auf eine Entspannung hin“, sagte Herrmann.

    Corona-Basis-Schutz wird in Bayern um weitere vier Wochen verlängert

    Es bleibt also erst einmal alles beim Alten: Man habe in der Kabinettssitzung beschlossen, die 16. Verordnung um vier Wochen zu verlängern. Das sei der Rahmen, den das Bundesgesetz zum Infektionsschutz ermögliche. Das bedeute, so Herrmann, dass der sogenannte Basis-Schutz bis zum 28. Mai verlängert werde. Das bedeutet, dass bisherige Lockerungen beibehalten werden, die Maskenpflicht jedoch im ÖPNV, in Alten- und Pflegeheimen und Krankenhäusern bleibt.

    Diese Corona-Regeln gelten weiterhin in Bayern

    Seit dem 3. April gilt nur noch der sogenannte Basis-Schutz in Bayern. Damit sind zum Beispiel die 2G- oder 3G-Regeln entfallen. Die Maskenpflicht im Einzelhandel gibt es nicht mehr. Sie besteht aber weiterhin im öffentlichen Nahverkehr und in Krankenhäusern, Arztpraxen, Pflegeheimen oder Flüchtlingsunterkünften.

    Bereits vor der Kabinettssitzung stand fest: Ab dem 1. Mai wird die Testpflicht in Schulen entfallen. Außerdem wird dann auch keine 3G-Regel mehr für Lehrer und schulfremde Personen gelten.

    Eine Maskenpflicht gibt es in Schulen schon jetzt nicht mehr. Kultusminister Michael Piazolo begründete diesen Schritt damit, dass die Maskenpflicht durch die Entscheidungen der Ampel-Regierung im Bund juristisch nicht mehr möglich sei.

    Auf die Frage, was für Schülerinnen und Schüler gelte, die zuhause positiv getestet werden, sagte Herrmann: „Wenn ein Schüler positiv getestet wird, wo auch immer, würde für ihn die häusliche Isolation gelten. Die ist nach fünf Tagen beendet, wenn für 48 Stunden keine Symptome vorhanden waren. Die Abschlusstests sind nicht mehr notwendig.“ Das sei jedoch nichts Neues. Nur die Tests in den Schulen fielen weg, nicht aber die Quarantäneregeln.

    Krieg in der Ukraine: Keine Begründung, um Volksfeste abzusagen

    Der Krieg in der Ukraine war laut Staatskanzleiminister Herrmann ebenfalls Thema im Minsterrat. Die Aufnahme der Geflücheten funktioniere. "Die Lage ist beherrschbar." Ebenso gebe es keine "Platzengpässe" im Freistaat. Derzeit seien 130.677 Geflüchtete von der Bundespolizei in Bayern registriert worden. Davon seien 37.477 Menschen staatlich untergebracht. "Es wird überall intensiv daran gearbeitet, um die Situation für die Ankommenden so gut wie möglich zu gestalten. Die Arbeit läuft nach unserer Einschätzung auf sehr hohem Niveau", so Herrmann.

    Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger sieht trotz Corona und Krieg keinen Grund, Volksfeste abzusagen. Besonders das Oktoberfest habe eine große Strahlkraft, so Aiwanger. Er appellierte daher an die Stadt München, sich festzulegen, ob die Wiesn 2022 wieder stattfinden wird. "Gute zwei Jahre der schwierigen Zeit für die Gastronomen und die Bürger liegen hinter uns. Von der Bedienung zum Taxifahrer brauchen wir es, um aus dem Corona-Trauma jetzt rauszukommen."

    Aiwanger: "Sind froh, dass noch Gas aus Russland kommt"

    Der Wirtschaftsminister äußerte sich zu den Auswirkungen des Krieges auf die bayerische Wirtschaft. Zwar werde die hiesige 2-Steuer zu senken." Die Ampel betreibe eine "ideologische Politik", die sich gegen energieintensive Industrien richte.

    Aiwanger kündigte an, nach Schottland und Norwegen reisen zu wollen, um dort Wasserstoffpartnerschaften zu knüpfen. Er kritisierte den Kurs der Bundesregierung in Sachen erneuerbare Energien. "Es sind hauptsächlich die bundespolitischen Eckdaten, die uns ausbremsen, bis auf 10H", sagte Aiwanger. Zur 10H-Regel, die einen Abstand von Wohnbebauung zu Windkraftanlagen in Bayern vorschreibt, sagte Aiwanger, er glaube an eine Aufweichung der Regel. Bereits am Mittwoch wolle man sich mit der CSU-Fraktion treffen und eine solche besprechen. Konkret gehe es darum, Windkraftanlagen in Wäldern, Industriegebieten oder Truppenübungsplätzen zu ermöglichen.

    "Ich glaube, wir werden da zusammenfinden", sagt Aiwanger. Ministerpräsident Söder hielt bislang an der umstrittenen Regelung fest.

    Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Bayerischem Verfassungsschutzgesetz

    Staatskanzleiminister Herrmann äußerte sich auch zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das nur kurz zuvor gefallen war. Geklagt hatte dort ein Verein gegen das Bayerische Verfassungsschutzgesetz. Konkret geht es um Befugnisse der Verfassungsschutzbehörde, die vom Verfassungsschutzgesetz in Bayern 2016 neu geregelt wurde. Das Gericht in Karlsruhe erklärte das Gesetz teilweise für verfassungswidrig.

    „Das Urteil ist eine klare Stellungnahme des Bundesverfassungsgerichts zur Notwendigkeit des Verfassungsschutzes und seiner Befugnisse in einer freiheitlichen Gesellschaftsordnung aber auch ein klares Bekenntnis der individuellen Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger“, sagte Herrmann. Der Gesetzgeber werde sich nun erneut mit dem Gesetz beschäftigen. "Wir beachten das Urteil, wenden es an und werden das bayerische Gesetz anpassen."

    „Es geht nicht darum, die Befugnisse zu verbieten“, so Herrmann. „Der Einsatz von V-Leuten wird nicht verboten, sondern als grundsätzlich gerechtfertigt eingeschätzt, aber geht um die Eingriffsschwelle. Was muss die Behörde darlegen, um diese Maßnahmen einzusetzen, wann muss ein Richter entscheiden?“

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