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Skandal-JVA Gablingen: Verteidiger beteuern Unschuld der Vize-Gefängnischefin

Justizskandal

JVA Gablingen: „Unsere Mandantin soll zum Sündenbock gemacht werden“

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    Die Anwälte der suspendierten stellvertretenden Leiterin der JVA Gablingen, Thomas Krimmel, Holm Putzke und Alexander Stevens (von links), geben eine Pressekonferenz. Sie erheben auch Vorwürfe gegen das Justizministerium in München.
    Die Anwälte der suspendierten stellvertretenden Leiterin der JVA Gablingen, Thomas Krimmel, Holm Putzke und Alexander Stevens (von links), geben eine Pressekonferenz. Sie erheben auch Vorwürfe gegen das Justizministerium in München. Foto: Peter Kneffel, dpa

    Das schicke Hotel „Roomers“ in der Landsberger Straße in München ist ein eher ungewöhnlicher Ort für eine Pressekonferenz, die sich um Vorgänge in einem Gefängnis dreht. Die samtartigen Vorhänge sind goldfarben, die Wände holzvertäfelt, der kleine Raum, in den gleich drei Anwälte die Journalisten geladen haben, ist heillos überfüllt. Es geht um mutmaßliche Misshandlungen im Gefängnis in Gablingen; die Staatsanwaltschaft Augsburg ermittelt gegen 16 beschuldigte Mitarbeiter, darunter die inzwischen suspendierte Vize-Leiterin der Anstalt. Sie ist die Mandantin der Verteidiger Holm Putzke, Alexander Stevens und Thomas Krimmel, die bei der Pressekonferenz harte Worte finden.

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    4 Kommentare
    Adrian Uhlig

    Schön, dass sich ein Ex-Gefangener in die PK "eingeschlichen" und ein paar passende Worte gefunden hat.

    Thomas Keller

    Tja, wer kennt sie nicht, die frei erfundenen Zustände und Gegebenheiten bei solchen Geschichten. Sieht man sich Gefängnisse in Bananenrepubliken an, das gleiche Spiel. Schon irgendwie komisch. Demnächst herrscht im Kreml eine lupenreine Demokratie... Wer mit 36 noch nicht die Reife besitzt solch eine Position einzunehmen, nun denn, da findet sich bestimmt ein passenderer Beruf. Verlockend blieb wohl die Unkündbarkeit und die Beamtenpension und auch wohl die persönliche Schutzstaffel um ein grosses Mundwerk gefahrlos riskieren zu können.

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    Wolfgang Leonhard

    Gegen die Dame wurde ein Disziplinarverfahren eröffnet und sollte sie zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr (auch auf Bewährung) verurteit werden, ist es mit der angeblichen "Unkündbarkeit" vorbei.

    Josef Menigat

    Selbstverständlich gilt für die Dame bis zum Abschluss des Verfahrens die Unschuldsvermutung. Weshalb hat sie aber gleich drei Anwälte mit der Wahrung ihrer Interessen beauftragt? Bin gespannt, ob von verantwortlicher Seite ein vitales Interesse an einer vollständigen Aufklärung besteht. Und: Ich vermisse -oder auch nicht - eine Stellungnahme unseres Landesvaters …

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