Die Justiz verteilt jedes Jahr Geld. Sehr viel Geld sogar. Denn unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Strafverfahren gegen Auflage eingestellt werden. Der Betrag geht entweder an eine gemeinnützige Organisation, den Staat oder die Geschädigten. Meist funktioniert das problemlos. In der Vergangenheit wurden aber auch Anschuldigungen gegen Richterinnen und Richter laut. Sie sollen Zahlungen gegen Gefälligkeiten oder an umstrittene Organisationen verteilt haben.
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