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Justiz: Sexualisierte Gewalt: Landeskirche informiert Justiz

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Sexualisierte Gewalt: Landeskirche informiert Justiz

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    Der Mond steht im Morgenlicht hinter einem Kreuz auf einem Kirchturm.
    Der Mond steht im Morgenlicht hinter einem Kreuz auf einem Kirchturm. Foto: Bernd Weißbrod, dpa (Symbolbild)

    Dazu gehören die 226 Fälle, die die Landeskirche im Zuge einer im Januar vorgestellten Studie der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) gemeldet hatte, außerdem alle Meldungen an die landeskirchliche Ansprechstelle seit 2021. Die Landeskirche kam damit einer Aufforderung der Justiz nach. Bereits 2019 habe es einen Abgleich der Fälle mit der Generalstaatsanwaltschaft gegeben, teilte die Landeskirche am Mittwoch in München mit.

    Die unabhängige Prüfung der im Rahmen der Studie gemeldeten Fälle durch die Generalstaatsanwaltschaft sei eine "willkommene Unterstützung", um Transparenz zu schaffen, sagte Landesbischof Christian Kopp. "Nur durch Transparenz kann das Vertrauen in das gesetzliche Handeln der Kirche und in unseren Einsatz gegen sexualisierte Gewalt wieder hergestellt werden."

    Die Generalstaatsanwaltschaft in Bamberg behandelt seit einigen Jahren federführend die Thematik. Ihr Sprecher verwies am Mittwoch auf eine Vereinbarung aus dem Jahr 2019, wonach die Akten zu allen Fällen des Missbrauchs, die von der Unabhängigen Kommission zur Anerkennung des Leids behandelt wurden, den zuständigen Staatsanwaltschaften vorgelegt werden. Die Vereinbarung umfasse ausdrücklich auch Fälle, die der Landeskirche im Rahmen von wissenschaftlichen Studien bekannt werden.

    Im Zusammenhang mit der deutschlandweiten Studie habe die Generalstaatsanwaltschaft von der Landeskirche eine Liste aller an die Forschenden gemeldeten Fälle eingefordert. Die Daten seien nun am vergangenen Freitag eingegangen, sagte der Sprecher weiter. Nun stehe die Prüfung an: "Dabei wird in allen Fällen unter anderem auch zu prüfen sein, ob kirchlichen Verantwortungsträgern ein strafrechtlicher Vorwurf wegen eines unzureichenden Schutzes von Betroffenen gemacht werden muss."

    Die Landeskirche teilte weiter mit, sie verstehe unter sexualisierter Gewalt weit mehr Taten als das, was die Justiz als Straftat definiere - etwa auch anzügliche Bemerkungen. Deshalb seien in der Auflistung für die Generalstaatsanwaltschaft auch Fälle enthalten, die strafrechtlich nicht relevant seien oder nicht mehr verfolgt werden könnten, weil zum Beispiel der Täter schon tot sei. "Doch um absolute Transparenz zu schaffen, hat die Generalstaatsanwaltschaft von uns jetzt eine Übersicht bekommen über alle Vorfälle sexualisierter Gewalt, die uns aktuell bekannt sind, unabhängig von der Frage, ob Strafbarkeit im Raum steht oder ausgeschlossen ist", sagte Oberkirchenrat Nikolaus Blum, Leiter des Landeskirchenamts in München. Die Landeskirche begrüße das Vorgehen der Generalstaatsanwaltschaft und sei der Aufforderung auch vollumfänglich nachgekommen, ergänzte Blum.

    (dpa)

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