Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Justiz: Polizei ermittelt im Rathaus Memmingen wegen Korruptionsverdacht

Justiz
12.06.2024

Polizei ermittelt im Rathaus Memmingen wegen Korruptionsverdacht

Ärger im Memminger Rathaus: Mehrere Mitarbeiter werden mit dem Vorwurf der Bestechlichkeit konfrontiert.
Foto: Ralf Lienert

Polizei und Staatsanwaltschaft haben am Mittwoch Mitarbeiter der Memminger Stadtverwaltung vernommen. Sie stehen im Verdacht der Bestechlichkeit.

Die Polizei ermittelt gegen sieben Mitarbeiter der Memminger Stadtverwaltung wegen des Verdachts der Bestechlichkeit. Sie sollen von einem Unternehmen bestimmte Leistungen erhalten haben. Dafür sei die Firma bei der städtischen Auftragsvergabe möglicherweise bevorzugt worden. Das teilte die Polizei am Mittwochnachmittag mit. Bereits am Vormittag waren Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft in die Memminger Stadtverwaltung gekommen. Sie vernahmen die Mitarbeiter, die verdächtigt werden. Laut Polizei begleitete auch Oberbürgermeister Jan Rothenbacher (SPD) die Befragungen. Das Unternehmen, dem Bestechung vorgeworfen wird, kommt aus dem Zollernalbkreis südlich von Tübingen. Dessen Räume wurden - ebenfalls am Mittwochvormittag - durchsucht.

Mitarbeiter der Stadt Memmingen unter Verdacht der Bestechlichkeit

Nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen sollen die städtischen Mitarbeiter bereits im Jahr 2021 einen Betriebsausflug unternommen haben, der von dem Unternehmen bezuschusst worden sein soll. Im Jahr 2022 hat das Unternehmen laut Ermittlern den Mitarbeitern der Stadtverwaltung Eintrittskarten für eine Messe zur Verfügung gestellt. Insgesamt betrage der Gegenwert mehrere Hundert Euro. „In diesem Bereich wird ganz genau hingeschaut“, sagt Polizeisprecher Holger Stabik. Also auch, wenn es sich um kleinere Beträge handele. Es sei in Deutschland ein hohes Gut, sich auf die öffentliche Verwaltung verlassen zu können. Die Bürger hätten einen Anspruch darauf, dass die Verwaltung funktioniere und nicht korrupt sei.

„Ob und in welchem Umfang das Unternehmen bei der kommunalen Auftragsvergabe tatsächlich bevorzugt wurde, ist Gegenstand der weiteren Ermittlungen der Kriminalpolizei Memmingen“, sagt Stabik. Wenn es so gewesen sei, handele es sich möglicherweise um Bestechung und Bestechlichkeit. Am späten Mittwochnachmittag habe es laut Polizei Hinweise darauf gegeben. Vorher hatte es noch geheißen, dass es zunächst um den Verdacht der Vorteilsgewährung beziehungsweise der Vorteilsannahme gehe. Der Unterschied: Bei Letzterem gebe es keinen direkten Bezug zwischen beispielsweise einem Geschenk an Verwaltungsmitarbeiter und einer daraus resultierenden Handlung, etwa einen Auftrag der Stadt an das Unternehmen, sagt Stabik. Es gehe viel mehr darum, beispielsweise eine Beziehung aufzubauen.

Korruptionsverdacht: Seit Herbst 2022 ermitteln die Behörden

Bei Bestechung und Bestechlichkeit sei es anders: Hier folge etwa auf ein Geschenk eine Reaktion, zum Beispiel in Form einer Auftragserteilung. Das gelte auch dann, wenn dazwischen einige Zeit vergehe. Auch bei der Strafe gibt es einen Unterschied, sagt Holger Stabik: Für Bestechung kann eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis fünf Jahren verhängt werden, für Bestechlichkeit sechs Monate bis fünf Jahre. Für Vorteilsgewährung und Vorteilsannahme kann es eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe geben.

Laut Polizei war das Verfahren im Herbst 2022 ins Rollen gekommen. Damals hatte die Staatsanwaltschaft einen Hinweis auf beide Verdachtsfälle erhalten. Seither ermittelten Kriminalpolizei Memmingen und Staatsanwaltschaft gegen Verantwortliche des Unternehmens und mehrere städtische Bedienstete. Der Memminger Oberbürgermeister frühzeitig über die Ermittlungen informiert worden, heißt es bei der Polizei. Er habe sie „vollumfänglich“ unterstützt. „Wir sind in höchstem Maß an einer Aufklärung interessiert", antwortet die Pressestelle der Stadt Memmingen auf die Anfrage unserer Redaktion.

Lesen Sie dazu auch

"Mögliche disziplinar- und/oder gegebenenfalls arbeitsrechtliche Schritte werden geprüft." Und weiter: „Bei der Einstellung wird jede Mitarbeiterin, jeder Mitarbeiter umfassend über bestehende Regelungen aufgeklärt und informiert. Zudem sorgt die Stadt für die kontinuierliche Aus- und Fortbildung ihrer Beschäftigten. Bei rechtlichen Änderungen werden die Mitarbeiter umfassend durch die entsprechenden Fachstellen informiert.“ Weitere Auskunft könne man derzeit nicht geben, da es sich um ein laufendes Verfahren handele, heißt es bei der Stadt. Sie schließt sich der Kriminalpolizei und der Staatsanwaltschaft Memmingen an und weist darauf hin, „dass bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung für alle Beteiligten gilt“.

Themen folgen

Sie haben nicht die Berechtigung zu kommentieren. Bitte beachten Sie, dass Sie als Einzelperson angemeldet sein müssen, um kommentieren zu können. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an moderator@augsburger-allgemeine.de.

Bitte melden Sie sich an, um mit zu diskutieren.