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Justiz: "Mediale Vorverurteilung": Boateng-Prozess kurz nach Start unterbrochen

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"Mediale Vorverurteilung": Boateng-Prozess kurz nach Start unterbrochen

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    Der Fußball-Profi und ehemalige Nationalspieler Jérôme Boateng steht zu Beginn der Fortsetzung im Berufungsprozess im Gerichtssaal des Landgerichts München I.
    Der Fußball-Profi und ehemalige Nationalspieler Jérôme Boateng steht zu Beginn der Fortsetzung im Berufungsprozess im Gerichtssaal des Landgerichts München I. Foto: Peter Kneffel, dpa

    Der Prozess gegen den früheren Fußball-Nationalspieler Jérôme Boateng vor dem Landgericht München I ist am Freitag kurz nach Beginn unterbrochen worden. Die Vorsitzende Richterin Susanne Hemmerich appellierte an Boatengs Verteidigung und die Staatsanwaltschaft, sich zu einigen, und regte ein Rechtsgespräch an. "Ich mache diesen Beruf inzwischen seit 40 Jahren", sagte sie. Und noch nie habe sie "eine so umfangreiche mediale Vorverurteilung des Angeklagten" erlebt.

    Seit sechs Jahren laufe das Verfahren - das liege zum Teil an Corona, zum Teil aber auch an Versäumnissen der Justiz. Und seit sechs Jahren müssten die beiden inzwischen 13-jährigen Töchter von Boateng und dessen Ex-Freundin, die ihm Gewalt vorwirft, "in regelmäßigen Abständen immer wieder in der Zeitung lesen, wie ihre Eltern sich vor Gericht bekriegen". Sie wolle anregen, dass die Sache "insbesondere für die Kinder - endlich ein Ende" habe und betonte: "Ich glaube, ich hätte einen Vorschlag, mit dem alle Parteien leben können."

    Boateng-Prozess in München: Richterin plädiert auf eine Einigung

    Es ist bereits das vierte Mal, dass sich ein Gericht mit dem Vorfall in einem Karibik-Urlaub im Jahr 2018 befasst. Das Verfahren gegen den langjährigen Verteidiger des FC Bayern München, der gerade vom italienischen Club US Salernitana zum Linzer ASK in Österreich wechselte, zieht sich also schon lange hin. 2019 wurde Anklage erhoben, 2021 verhängte das Amtsgericht München eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30.000 Euro, also insgesamt 1,8 Millionen Euro.

    Das Landgericht München I verurteilte Boateng dann im Oktober 2022 in zweiter Instanz wegen Körperverletzung und Beleidigung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 10.000 Euro - insgesamt 1,2 Millionen Euro. Doch das Bayerische Oberste Landesgericht kassierte das Urteil. Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt für Boateng die Unschuldsvermutung. (dpa)

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