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Justiz: Justiz ächzt unter Massenverfahren: Forderungen an Politik

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Justiz ächzt unter Massenverfahren: Forderungen an Politik

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    Eine Figur der blinden Justitia.
    Eine Figur der blinden Justitia.

    Die Präsidentin des Landgerichts München I, Beatrix Schobel, sieht bei der Bewältigung von Massenverfahren den Gesetzgeber in der Pflicht. "Die Aussetzung von individuellen Klagen einzelner Verbraucher bis zum Abschluss einer Muster- oder Verbandsklage oder bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung in parallelen Rechtsstreitigkeiten sollte der Praxis schnell ermöglicht werden", sagte sie am Freitag in München.

    Massenklagen wie im Rahmen des Abgasskandals stellen Gerichte zunehmend auf die Probe. Diese Verfahren zeichnen sich dadurch aus, dass viele Kläger im Wesentlichen gleiche Ansprüche gegen ein und denselben Beklagten geltend machen. Bisher muss jedes einzelne dieser Verfahren gerichtlich geprüft, verhandelt und entschieden werden.

    Neben den sogenannten Diesel-Verfahren, die bundesweit viele Gerichte beschäftigen, kommen beim Landgericht München I, dem größten Landgericht in Bayern, weitere große Komplexe hinzu: Nach Gerichtsangaben sind im sogenannten Lkw-Kartell 150 Verfahren eingegangen. Insgesamt fordern allein dort rund 10.000 Kläger Schadenersatz.

    Ein weiteres Beispiel: Betriebsschließungsversicherungen. 200 Verfahren gab es in jüngerer Vergangenheit zu Klagen von Gastronomiebetrieben, Hotels und Freizeiteinrichtungen, die nach Zwangsschließung in der Corona-Pandemie Geld von ihrer Versicherung forderten. Dabei geht es nach Gerichtsangaben um Streitwerte zwischen 66.000 und 6,2 Millionen Euro.

    Viele Betroffene haben außerdem am Landgericht München I Klage gegen den TÜV-Süd wegen des Bruchs eines Staudamms in der brasilianischen Gemeinde Brumadinho eingereicht - und wegen des Wirecard-Finanzskandals. Rund 900 Klagen einzelner Anleger gegen die Wirtschaftsprüfer sind anhängig. "Die Zahl steigt fast täglich weiter an", teilte das Gericht mit.

    "Das Gericht wird durch den Eingang derartiger Klagewellen spürbar belastet", hieß es in der Mitteilung vom Freitag. Das Problem: Die Justiz muss auch für alle anderen Verfahren jederzeit ausreichende Kapazitäten haben, um jeden vorgebrachten Streit in angemessener Zeit zu entscheiden.

    Das Gericht hat sich nach Angaben Schobels inzwischen zwar selbst etwas einfallen lassen und beispielsweise einen eigenen Koordinator für Massenverfahren eingesetzt. Die wichtigsten Entscheidungen, die in der Sache getroffen werden müssten, seien aber politische, betonte sie. Aus ihrer Sicht wäre es eine gute Idee, den Bundesgerichtshof (BGH) in sogenannten Pilotverfahren erst einmal grundsätzliche Rechtsfragen klären zu lassen und andere Verfahren bis zu einer entsprechenden Entscheidung auszusetzen. "Es braucht mehr Flexibilität im Zivilprozessrecht, um die Massenverfahren noch besser in den Griff zu bekommen", sagte Schobel.

    Der Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes, Hans-Joachim Heßler, hatte sich kürzlich ähnlich geäußert. Auch er sieht Massenklagen wie zum Abgasskandal kritisch. "Selbst der Bundesgerichtshof ist erheblich belastet damit. Deswegen muss man sich überlegen: Ist es die richtige Methode, dass jedes Verfahren individuell gelöst wird? Oder gäbe es nicht Instrumente, mit denen man Massenverfahren anders erledigen könnte?", sagte er.

    Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) hatte im November vergangenen Jahres eine Gesetzesreform zu Sammelklagen gefordert. "Berechtigte Ansprüche von Geschädigten dürfen selbstverständlich nicht beschränkt werden. Eine effektive Durchsetzbarkeit von Verbraucherrechten ist wichtig", sagte der Minister damals. "Die derzeitige Rechtslage führt aber zu einem unnötigen Verschleiß wertvoller Justizressourcen."

    © dpa-infocom, dpa:220318-99-578774/3 (dpa)

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