Rund 17 Jahre lang saß Benedikt T. für den Mord an seiner steinreichen Tante im Gefängnis - und genauso lange beteuerte er seine Unschuld. Jetzt wird der Fall, der als Münchner „Parkhausmord“ bundesweit bekannt wurde, womöglich neu aufgerollt.
Das Landgericht Augsburg hat den nunmehr dritten Wiederaufnahmeantrag von Benedikt T. in zwei Punkten für zulässig erklärt, wie das Gericht mitteilte. Es begründet den Beschluss damit, dass es inzwischen eine neue Aussage einer Zeugin gibt, die sich in der Hauptverhandlung am Landgericht München I noch auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht berufen hatte.
Außerdem liegen zwei neue Sachverständigengutachten zum Tatablauf vor, die „möglicherweise neue Beweismittel“ darstellen. „Das Gericht schloss in seiner Entscheidung eine mögliche Auswirkung auf den Schuldspruch nicht aus“, heißt es in der Mitteilung.
Verfahren entscheidet, ob Prozess um Parkhausmord neu aufgerollt wird
Ob der Münchner „Parkhausmord“ auch tatsächlich in einer Hauptverhandlung neu aufgerollt wird, ist damit allerdings noch nicht entschieden. Wenn die Entscheidung rechtskräftig wird, startet zunächst das nicht-öffentliche sogenannte Probationsverfahren, bei dem Zeugen und Sachverständige angehört werden, um zu prüfen, ob die angegebenen Gründe eine Wiederaufnahme des Verfahrens rechtfertigen.
Erst am Ende dieses Verfahrens wird dann entschieden, ob der Fall noch einmal vor Gericht verhandelt wird.
Neffe hatte stets seine Unschuld beteuert
Nach fast 17 Jahren im Gefängnis war der wegen Mordes verurteilte Neffe der Millionärin im vergangenen Jahr aus der Haft entlassen worden. Die schwerreiche Witwe, die zur Münchner High Society gehörte, war im Mai 2006 in ihrer Penthouse-Wohnung erschlagen worden.
Wenig später wurde ihr Neffe festgenommen und 2008 verurteilt - wegen Mordes aus Heimtücke und Habgier. Der damals 33-Jährige hatte seine Schuld stets bestritten und sich als Justizopfer gesehen. Der Fall hatte in den vergangenen Jahren immer wieder für Aufsehen gesorgt, auch weil Familie und Freunde versuchten, die Unschuld des Verurteilten zu beweisen.
Auch das Fernsehen griff den Fall auf. Zuletzt veröffentlichte der Bezahlsender Sky eine True-Crime-Dokumentation mit dem Titel „Der Parkhausmord - Wer tötete Charlotte Böhringer?“.
Darin kam auch der ehemalige Münchner Oberbürgermeister Christian Ude zu Wort. Er sei nicht von der Unschuld des Neffen überzeugt, sagt er in der Doku. Aber die Kette der Vorwürfe sei so fragwürdig gewesen, so voreingenommen und manches so fehlerhaft, dass man einen Menschen damit nicht für Jahrzehnte hätte hinter Schloss und Riegel bringen dürfen. Auch Benedikt T. selbst erzählt in dem Film seine Sicht der Dinge. „Ich bin ja quasi wie lebend tot gewesen“, sagt er rückblickend über seine Zeit in Haft.
Wiederaufnahmeverfahren selten erfolgreich
Dass Wiederaufnahmeverfahren erfolgreich sind, ist extrem selten. Rund 2900 Anträge auf ein Wiederaufnahmeverfahren zugunsten des jeweiligen Angeklagten wurden zwischen 2009 und 2022 an bayerischen Amts- und Landgerichten gestellt, wie das Justizministerium vor zwei Jahren mitteilte. Wie viele dieser Anträge Erfolg hatten, wurde damals nach Ministeriumsangaben nicht statistisch erfasst.
Das Ministerium verwies damals anstelle eigener Zahlen auf ein Forschungsprojekt der Kriminologischen Zentralstelle in Wiesbaden. Demnach hatten in den Jahren 1990 bis 2016 deutschlandweit nur 31 Wiederaufnahmeanträge von Inhaftierten Erfolg.
Beispiel für erfolgreiche Wiederaufnahme: Manfred Genditzki
Zuletzt machte in Bayern der Fall von Manfred Genditzki Schlagzeilen, der im vergangenen Jahr von dem Vorwurf freigesprochen wurde, eine alte Frau in ihrer Badewanne ertränkt zu haben. Mehr als 13 Jahre hatte er unschuldig im Gefängnis gesessen und fordert dafür nun Schmerzensgeld und Schadenersatz vom Freistaat Bayern. (dpa)
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