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Justiz: Gericht erörtert AfD-Klage wegen Landtags-Besetzungen

Justiz

Gericht erörtert AfD-Klage wegen Landtags-Besetzungen

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    Akten liegen vor einem Prozess in einem Landgericht auf dem Tisch.
    Akten liegen vor einem Prozess in einem Landgericht auf dem Tisch. Foto: Swen Pförtner, dpa (Symbolbild)

    Die AfD, die in Bayern vom Verfassungsschutz beobachtet wird, bemüht sich seit ihrem erstmaligen Einzug in den Landtag 2018 vergeblich um Sitze im Landtagspräsidium und im Parlamentarischen Kontrollgremium (PKG). Nun befasst sich der Bayerische Verfassungsgerichtshof in einer mündlichen Verhandlung mit einer

    Das Parlamentarischen Kontrollgremium kontrolliert unter anderem die Arbeit des bayerischen Verfassungsschutzes, weshalb die Mitglieder einer besonderen Verschwiegenheit unterliegen. Dem Gremium gehören laut Gesetz sieben Abgeordnete an, aufgeteilt nach Stärke der Fraktionen. Die Besetzung ist normalerweise eine Formsache.

    Seit Ende 2018 konnte aber in zahlreichen Wahlgängen kein AfD-Fraktionsmitglied eine Mehrheit hinter sich vereinen. Die Wahl in der Plenarsitzung ist geheim, die Abgeordneten können frei abstimmen. Der Platz blieb somit unbesetzt. Im Sommer 2021 hatte der Bayerische Verfassungsgerichtshof bereits eine erste Klage der AfD wegen deren Nicht-Wahl in das Gremium abgewiesen, wegen Unzulässigkeit. Daraufhin hatte die Fraktion später eine erneute Klage eingereicht - die wird nun verhandelt.

    Auch in der aktuellen Legislaturperiode scheiterten bislang sämtliche AfD-Kandidatinnen und -Kandidaten mit Versuchen, sich ins Landtagspräsidium oder in das Kontrollgremium wählen zu lassen. Zum Teil entfielen auf die Kandidaten sogar weniger Stimmen als AfD-Abgeordnete anwesend waren.

    Auch in einer Plenarsitzung am Mittwoch lehnten es Redner aller anderen Fraktionen erneut vehement ab, Bewerber der AfD in eines der wichtigen Parlaments-Ämter zu wählen. Zum mittlerweile 20. Mal scheiterte die Fraktion am Ende mit ihrem Personalvorschlag für einen Landtagsvizepräsidenten. Diesmal verpasste der AfD-Abgeordnete Rene Dierkes die erforderliche Mehrheit bei Weitem. Ebenso wie Jörg Baumann, der sich vergeblich um einen Posten im Parlamentarischen Kontrollgremium bewarb.

    Zwar sieht die Geschäftsordnung des Landtags vor, dass jede Fraktion einen Vizepräsidenten oder eine Vizepräsidentin stellen sollte. Bei der geheimen Wahl kann allerdings kein Parlamentarier dazu gezwungen werden, einem Kandidaten oder einer Kandidatin auch zur notwendigen einfachen Mehrheit der Stimmen zu verhelfen.

    (dpa)

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