Ein Vater-Sohn-Duo aus München soll Auktionshäuser mit gefälschten Gemälden um Zehntausende Euro betrogen haben. Am Mittwoch begann am Landgericht München II der Prozess gegen die 36 und 69 Jahre alten Männer. Beide Angeklagte wollten sich dabei weder zu den Vorwürfen noch zu ihren persönlichen Verhältnissen äußern.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen Betrug im großen Stil vor. Sie sollen gefälschte Gemälde, von denen sie behaupteten, sie stammten von den Malern Edward Cucuel, Leo Putz oder Domela, jeweils für Zehntausende Euro an Privatleute und Auktionshäuser verkauft haben. Insgesamt soll so ein Schaden von mehr als 300.000 Euro entstanden sein.
"Sie hatten die Bilder entweder selbst unter Verwendung von alten Leinwänden gemalt beziehungsweise Bilder von anderen Künstlern abgeändert", las die Staatsanwältin aus der Anklage. In einigen Fällen hätten sie auch eine Kunstmalerin beauftragt, Bilder nach einer Vorlage zu erstellen und mit einer gefälschten Signatur zu versehen.
Der Antiquitätenhändler und sein Sohn, der als Beruf "Internetverkäufer" angibt, sollen unter anderem bis dato renommierte Kunstexperten dazu gebracht haben, falsche Gutachten über die Bilder zu erstellen. Teilweise sollen Echtheitszertifikate ausgestellt worden sein.
Die Angeklagten sollen auch darum gebeten haben, die Gemälde sogar ins Werksverzeichnis aufzunehmen. Auch gegen die Kunstexperten - von denen einer inzwischen gestorben ist - hatte die Justiz Ermittlungen aufgenommen.
"Die Geschädigten kauften jeweils die Bilder zu dem vereinbarten Preis nur deshalb, weil sie infolge der Täuschung durch die Angeschuldigten irrig davon ausgingen, ein Originalkunstwerk vom Künstler selbst zu erwerben", sagte die Staatsanwältin.
Die beiden Männer, die nun vor Gericht stehen, sind wegen Betrugs und Urkundenfälschung angeklagt. Ein Gutachter sagte aus, ihm gegenüber habe der Vater angegeben, selbst Betrugsopfer geworden zu sein. Beide Männer litten unter Gesundheitsproblemen, laut Anklage log der Vater der Pflegekasse gegenüber über seinen Gesundheitszustand, um eine höhere Pflegeklasse und dadurch mehr Geld zu bekommen.
Das Gericht hat acht Verhandlungstage angesetzt, das Urteil könnte demnach am 30. Juli fallen.
(Von Britta Schultejans, dpa)