Herr Schmiege, Sie prüfen gerade, ob eine Manipulation des Twitter-Algorithmus durch einen 'Reichweiten-Booster' für die Tweets von Elon Musk vorliegt. Wie lange wird das Prüfverfahren dauern?
THORSTEN SCHMIEGE: Die sachliche Prüfung wird sicher bald abgeschlossen sein. Sofern die Prüfung zu dem Ergebnis führt, dass es sich im deutschen Twitter-Angebot um einen offensichtlichen Verstoß nach § 94 Medienstaatsvertrag handeln könnte, wird zunächst der sogenannte Medienintermediär um Stellungnahme gebeten, in diesem Fall der deutsche Zustellungsbevollmächtigte. Die Entscheidung über Aufsichtsmaßnahmen trifft die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten. Wie schnell das Verfahren abgeschlossen wäre, lässt sich nur schwer abschätzen.
Wie genau wird die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM), deren Präsident Sie sind, prüfen? Und was wird da konkret von wem ausgewertet?
SCHMIEGE: Entscheidend ist die Antwort auf die Frage, ob auch im deutschen Angebot von Twitter der Algorithmus zugunsten einer höheren Reichweite von bestimmten Tweets manipuliert worden sein könnte. Werden zum Beispiel Tweets von Elon Musk im Vergleich zu anderen Twitter-Profilen priorisiert und deshalb prominent in der Timeline der Nutzenden angezeigt? Maßstab dafür sind unter anderem die von den Medienintermediären laut Staatsvertrag zu veröffentlichenden Kriterien für Aggregation, Selektion und Präsentation einschließlich Informationen über die Funktionsweise der eingesetzten Algorithmen. Wenn entgegen der Präferenzen und Interessen der Nutzenden Vorschläge für Inhalte gemacht werden, die einer anderen Logik folgen, dann kann das einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot des Medienstaatsvertrags darstellen. Im Verfahren wird also die Frage geprüft, warum bestimmte Tweets priorisiert beziehungsweise besonders häufig angezeigt werden – konkret: Liegt hier eine Manipulation des Algorithmus vor?
Was kann Twitter Deutschland drohen?
SCHMIEGE: Im Falle eines Verstoßes gegen die Bestimmungen des Medienstaatsvertrags trifft die zuständige Medienanstalt „die erforderlichen Maßnahmen“. Dies reicht von einer Beanstandung über Sperrungen bis hin zur Untersagung des Angebots. Die Entscheidung darüber wird bei Intermediären von allen Medienanstalten gemeinsam in der Kommission für Zulassung und Aufsicht getroffen. Ein Verstoß gegen § 94 Abs. 1 des Medienstaatsvertrags – Diskriminierung eines journalistisch-redaktionellen Angebots – ist zudem eine Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeldrahmen von bis zu 500.000 Euro für jeden festgestellten Verstoß.
Zur Person
Thorsten Schmiege wurde 1974 im nordrhein-westfälischen Siegburg geboren. Im September 2019 wurde er Geschäftsführer der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) mit Sitz in München – seit Oktober 2021 ist er deren Präsident. Die BLM genehmigt und beaufsichtigt als eine von 14 Landesmedienanstalten in Deutschland die privaten Hörfunk- und Fernsehangebote in Bayern. Zudem ist sie zuständig für Internetangebote mit Sitz in Bayern, sogenannte Telemedien, sowie für Anbieter wie Prime Video, Twitch, Twitter oder Yahoo.