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Internetkonzern: Verbraucherschützer klagen erfolgreich gegen Google

Internetkonzern

Verbraucherschützer klagen erfolgreich gegen Google

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    Ein Schriftzug mit dem Logo von Google klebt auf einer Glasscheibe.
    Ein Schriftzug mit dem Logo von Google klebt auf einer Glasscheibe. Foto: Rolf Vennenbernd/Deutsche Presse-Agentur GmbH, dpa

    Das hat das Landgericht München I entschieden, wie die Verbraucherzentrale Bayern am Donnerstag mitteilte und eine Gerichtssprecherin bestätigte. Das Urteil erfolgte bereits Mitte März. 

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    Laut Gericht hat Google zwar inzwischen eine leicht zugängliche Kündigungsschaltfläche eingefügt. Allerdings wollte die Verbraucherzentrale mit ihrer Klage erreichen, dass Google eine Unterlassungserklärung abgibt und sich damit verpflichtet, den Button auch künftig auf der Website zu lassen.

    "Auch große Unternehmen müssen sich an geltendes Recht halten. Wir begrüßen die Entscheidung des Gerichts, dass Google auf seiner Plattform den Kündigungsbutton anbieten muss", sagt Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. 

    Ein sogenannter Kündigungsbutton für viele online abschließbare Verträge wie Mobilfunkverträge oder Abonnements von Streamingdiensten und Zeitschriften ist seit Juli 2022 Vorschrift. Dadurch sollen Kündigungen ähnlich einfach sein wie Onlinekäufe. Laut einer Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes hat jedoch jeder fünfte dazu verpflichtete Anbieter noch keinen Button eingebunden.

    (dpa)

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