Der Angeklagte habe die acht gefälschten Aussagen über seinen Facebook-Account verbreitet, teilte das Amtsgericht Fürth am Dienstag mit. Die angeblichen Äußerungen seien nachweislich falsch gewesen und geeignet, "das politische Wirken der Geschädigten erheblich zu erschweren und diese in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen".
Zunächst hatte der Beschuldigte Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt, diesen aber wenige Tage vor der Hauptverhandlung zurückgezogen. Laut Amtsgericht hatte das Bundeskriminalamt Hassbeiträge im Internet ausgewertet und daraufhin Ermittlungen gegen den Mann eingeleitet. Die betroffenen Politiker selbst hätten keine Strafanzeige erstattet.
(dpa)