Der Freude über den Erfolg des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ folgt ein Jahr später eine gewisse Ernüchterung. Zwar gab es ohne Zweifel einige Fortschritte. Wer in diesem Frühling mit offenen Augen durch Bayern gefahren ist, konnte sich zum Beispiel an den vielen Blühstreifen freuen, die von Landwirten angelegt wurden. In einigen entscheidenden Punkten des mühsam ausgehandelten neuen Artenschutzgesetzes aber hapert es mit der Umsetzung offenbar noch gewaltig.
Wer sich zum Beispiel zu dem Ziel bekennt, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in Bayern bis zum Jahr 2028 zu halbieren, der sollte sich zuallererst darum kümmern, festzustellen, welche Mengen bisher eingesetzt werden. Wer den Ökolandbau fördern will, sollte den Biobauern nicht Zuschüsse kürzen. Und vollends lächerlich ist, dass mit den Gewässerrandstreifen insgesamt kaum etwas vorangeht, nur weil das Umweltministerium mancherorts kein verlässliches Kartenmaterial hat.
Ein Monitoring soll die Umsetzung des Volksbegehrens kontrollieren
Die Initiatoren des Volksbegehrens haben eine Reihe guter Gründe, am ernsthaften Willen der Staatsregierung zu zweifeln, den lautstarken Bekenntnissen zum Artenschutz auch zügig Taten folgen zu lassen. Ihr Projekt, ein wissenschaftliches Monitoring fest zu installieren, um die Umsetzung des Volksbegehrens zu kontrollieren, ist deshalb nur die logische Fortsetzung im Kampf gegen das Insektensterben. Dass manches, zumal unter den Bedingungen der Corona-Krise, nicht so schnell geht, mag sein. Deshalb lockerzulassen aber wäre eine grobe Missachtung des Willens der Bürger.
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