Am Montag (9.30 Uhr) beginnt die öffentliche Berufungsverhandlung. Ob an dem Tag auch ein Urteil ergeht, ist unklar. Denkbar wäre auch, dass die Parteien einen Vergleich schließen.
Gegen ein Urteil des OLG ist nach Gerichtsangaben Revision möglich, falls das Gericht diese zulässt. Ansonsten könne eine Partei ab einer Beschwerdesumme von 20.000 Euro Nichtzulassungsbeschwerde einlegen.
Das Landgericht Hof hatte am 3. Januar verkündet, dass die Klage einer Frau gegen Astrazeneca abgewiesen wurde. Dagegen legte die Klägerin Berufung ein, daher nun die Verhandlung am OLG.
Die Frau hatte nach starken gesundheitlichen Beschwerden, die sie auf eine Impfung mit dem Covid-19-Impfstoff des britisch-schwedischen Herstellers zurückführt, die Firma auf Schadenersatz verklagt. Die Klage wurde abgewiesen, da die Kammer weder einen Produktfehler noch einen Informationsfehler im Zusammenhang mit dem Impfstoff feststellen konnte. Der Zivilprozess gehört zu den ersten gegen einen Corona-Impfstoffhersteller in Deutschland.
"Arzneimittelbehörden auf der ganzen Welt haben bestätigt, dass die Vorteile einer Impfung mit unserem Covid-19-Impfstoff Vaxzevria die Risiken der extrem seltenen potenziellen Nebenwirkungen überwiegen", teilte eine Sprecherin von Astrazeneca vor der Verhandlung mit.
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(dpa)