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Impfpflicht in Bayern: Pflege-Impfpflicht auf Raten: Holetschek legt Stufenplan vor

Impfpflicht in Bayern

Pflege-Impfpflicht auf Raten: Holetschek legt Stufenplan vor

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    Die Pflege-Impfpflicht soll in Bayern stufenweise umgesetzt werden.
    Die Pflege-Impfpflicht soll in Bayern stufenweise umgesetzt werden. Foto: Moritz Frankenberg, dpa

    Der Freistaat Bayern wird die gesetzlich beschlossene Impfpflicht für Pflegekräfte vom 16. März ab umsetzen. Nach einem Stufenplan, den Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) am Dienstag vorlegte, sind Einrichtungen und Unternehmen im Gesundheits- und Pflegebereich von diesem Tag an aufgefordert, den Gesundheitsämtern die noch ungeimpften Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu melden. Ihnen wird dann eine Impfberatung angeboten. „Ziel ist es“, so sagte Holetschek, „noch möglichst viele ungeimpfte Mitarbeitende in den betroffenen Bereichen von einer Impfung zu überzeugen.“ Wer sich hinterher immer noch nicht impfen lässt, muss mit einem Bußgeldverfahren oder – in letzter Konsequenz – mit einem Betretungsverbot rechnen. Der Stufenplan soll, wie Holetschek unserer Redaktion sagte, pragmatisch und mit Augenmaß vollzogen werden.

    In letzter Konsequenz droht den Beschäftigten ein Betretungsverbot

    Zunächst haben die Einrichtungen ab 16. März zwei Wochen Zeit, ungeimpfte Beschäftigte zu melden. Ausgenommen sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die einen gültigen Genesenennachweis oder ein ärztliches Attest bezüglich einer medizinischen Kontraindikation vorlegen können.

    Klaus Holetschek, bayerischer Gesundheitsminister (CSU), gibt bekannt, dass die Pflege-Impfpflicht umgesetzt wird.
    Klaus Holetschek, bayerischer Gesundheitsminister (CSU), gibt bekannt, dass die Pflege-Impfpflicht umgesetzt wird. Foto: Karl-Josef Hildenbrand, dpa (Archivbild)

    Danach folgt eine etwa vier Wochen dauernde Phase der Beratung. Holetschek hofft, dass sich möglichst viele Impfskeptiker überzeugen lassen. „Hier setzt die Bayerische Staatsregierung auch auf den neuen, proteinbasierten Novavax-Impfstoff. Wir haben Rückmeldungen der Verbände, dass dieser Impfstoff bei Menschen auf Akzeptanz stoßen kann, die sich mit den bislang vorhandenen und erprobten Impfstoffen nicht impfen lassen möchten“, sagte der Minister.

    Erst nach der Beratung werden die ungeimpften Beschäftigten von den Gesundheitsämtern aufgefordert, den gesetzlich geforderten Immunitätsnachweis vorzulegen. Geschieht das nicht, werde ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Die maximale Höhe des Bußgelds liegt bundeseinheitlich bei 2500 Euro. Einem Bescheid soll laut Holetschek aber eine Anhörung vorausgehen. Die Behörden hätten hier einen Ermessensspielraum, persönliche oder berufliche Umstände wie etwa die Höhe des Einkommens zu berücksichtigen. Auch hier gelte das Motto „pragmatisch und mit Augenmaß.“

    Gesundheitsminister will bei der Pflege-Impfpflicht "mit Augenmaß" vorgehen

    Verbote, die Einrichtung zu betreten, sollen nur in letzter Konsequenz ausgesprochen werden. Holetschek betonte: „Hierbei wird im Einzelfall jeweils auch die Einrichtung angehört werden, um bei der Entscheidung den Aspekt der Versorgungssicherheit angemessen berücksichtigen zu können. Denn eine planbare Versorgung von Patienten und Bewohnern von Einrichtungen muss stets gewährleistet bleiben.“ Er rechne damit, so der Minister, „dass aufgrund dieses gestuften Verfahrens eventuelle Betretungsverbote erst ab dem Sommer ausgesprochen werden können.“

    Dieses gestufte Verfahren gilt allerdings nur für Bestandskräfte. „Für Neueinstellungen ergibt sich die Pflicht zur Vorlage eines Immunitätsnachweises direkt aus dem Gesetz, sodass diese vor Beginn ihrer Tätigkeit im Gesundheitssektor ab dem 16. März einen entsprechenden Nachweis vorlegen müssen“, sagte Holetschek.

    Mit Kritik an der Bundesregierung sparte der Minister erneut nicht. Zwar habe das Bundesgesundheitsministerium auf Druck Bayerns mittlerweile eine 29 Seiten starke Handreichung vorgelegt. Für die Umsetzung aber müsse Bayern eigene Lösungen entwickeln.

    100 Milliarden für Bundeswehr verursachen laut Holetschek Missstimmung

    „Auch beim Thema der allgemeinen Impfpflicht ist der Bund leider keinen Millimeter vorangekommen“, kritisierte Holetschek. Die Verbände im Gesundheitswesen hätten erneut klargemacht, „dass dies ein fatales Signal an die Beschäftigten ist, das den Einrichtungen die Überzeugungsarbeit massiv erschwert.“ Es sei vereinbart gewesen, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht der allgemeinen Impfpflicht nur vorausgehen sollte. „Jetzt ist nicht einmal mehr klar, ob und wenn ja in welcher Form die allgemeine Impfpflicht überhaupt kommt“, sagte Holetschek.

    Zusätzlich für Missstimmung sorgt nach seinen Worten die Entscheidung der Bundesregierung, 100 Milliarden Euro für die Bundeswehr zur Verfügung zu stellen. Das sei zwar richtig, weil außergewöhnliche Umstände außergewöhnliche Entscheidungen erfordern. Aber, so Holetschek, „auch die Pandemie war und ist alles andere als gewöhnlich.“ Der große Wurf bei der Pflege müsse kommen.

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