100 Millionen Euro plus x - so viel Geld stellt die bayerische Staatsregierung insgesamt als Soforthilfe für Betroffene der aktuellen Hochwasserkatastrophe zur Verfügung. Bereits am Mittwoch veröffentlichten Landratsämter die Anträge auf ihren Websites. Die Hilfe soll zwar möglichst unbürokratisch vonstattengehen, dennoch sind einige Punkte zu beachten, wenn man Geld aus dem Topf erhalten will.
Wo bekomme ich einen Antrag überhaupt her und wie kann ich ihn übermitteln?
Die Anträge sind über die Websites der jeweiligen Landratsämter erhältlich. Außerdem stellen Behörden diese auch per Post zu, dazu reicht ein Anruf bei der jeweiligen Stelle. Der Antrag muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben bei der jeweiligen Behörde eingereicht werden. Dies kann entweder per Mail oder per Post erfolgen.
Wie hoch sind die Hilfen für Privatpersonen?
Die Soforthilfe Haushalt/Hausrat beträgt bis zu 5000 Euro für beschädigten Hausrat. Wurde kein Versicherungsschutz abgeschlossen, obwohl dies möglich gewesen wäre, reduziert sich die Summe auf maximal 2500 Euro. Darüber hinaus gibt es für Eigentümer von Immobilien eine sogenannte Soforthilfe Ölschaden. Diese beträgt höchstens 10.000 Euro, bei nicht vorhandenem Versicherungsschutz 5000 Euro. Ziel dieser Hilfe ist es, Ölschäden zu beseitigen und betroffene Gebäude so schnell wie möglich wieder bewohnbar zu machen. In Fällen existenzieller Notlagen kann die Erstattung über einen Härtefallfonds sogar 100 Prozent betragen. Privatpersonen richten ihren Antrag an das zuständige Landratsamt.
Welche Unterlagen muss ich einreichen?
Auf Anfrage erklärt das Finanzministerium, dass für die Soforthilfe Haushalt/Hausrat kein gesonderter Schadensnachweis erbracht werden muss. Es reiche die im Antrag vorgesehene Angabe des Schadens sowie die Versicherung, dass Schäden in dieser Höhe entstanden sind. Die Vorlage eines Kostenvoranschlags reicht aus, nach der Beseitigung der Schäden seien die entsprechenden Rechnungen vorzulegen. Falls eine Hausratsversicherung und eine Gebäudeversicherung vorliegt, ist dies durch ein entsprechendes Dokument zu belegen. Mehr Informationen sind vonseiten des Antragsstellers beim Härtefallfonds notwendig. Dort müssen unter anderem Angaben zum eigenen Vermögen gemacht werden. Beispielsweise aus Sparguthaben oder Bankkrediten. Außerdem müssen Einnahmen aus zumutbaren Vermögensveräußerungen, unter anderem Grundstücksverkäufen, gemacht werden.
Muss ich Fotos oder Videos meines Schadens dem Landratsamt übermitteln?
Fotos, Videos, Unterlagen oder eine Begutachtung seien für die Soforthilfe nicht notwendig. "Generell empfiehlt sich jedoch eine Dokumentation der Schäden etwa anhand von Fotos, insbesondere wenn zusätzlich Versicherungsleistungen im Raum stehen oder weitere Hilfen in Betracht kommen könnten", so das Finanzministerium.
Schließt eine Inanspruchnahme der Soforthilfe spätere Versicherungsleistungen aus?
Nein. Allerdings müssen bei Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen bereits ausgezahlte staatliche Leistungen im Nachgang zurückgezahlt werden, wie das Landratsamt Aichach-Friedberg auf Anfrage mitteilt. Die Soforthilfe muss sofort zurückgezahlt werden, wenn der Betroffene eine entsprechende Versicherungsleistung erhalten hat.
Wie werden Unternehmen unterstützt?
Für betroffene gewerbliche Unternehmen, Angehörige freier Berufe wird eine Soforthilfe in Höhe von bis zu 200.000 Euro je Unternehmen gewährt. Erstattet werden unmittelbar durch das Hochwasser verursachte Schäden an Betriebsstätten und Infrastrukturen. Bei nicht versicherbaren Schäden wird die Soforthilfe in Höhe von bis zu 50 Prozent, bei versicherbaren und bei versicherten Schäden in Höhe von bis zu 25 Prozent gewährt. Unternehmen, die durch die genannten Ereignisse in eine existenzielle Notlage gekommen sind, stehen bei drohender Existenzgefährdung ebenfalls Zuschüsse aus dem Härtefallfonds zur Verfügung. Die Hilfeleistungen belaufen sich dabei auf bis zu maximal 100 Prozent. Die Auszahlung erfolgt auf Antrag durch die zuständige Bezirksregierung.
Welche Hilfen erhalten Landwirte?
Die oben aufgeführten Soforthilfen kann man auch für Bauernhöfe beantragen. Wie das Landwirtschaftsministerium mitteilt, beträgt der Zuschuss bei einem landwirtschaftlichen Betrieb bis zu 50 Prozent des Gesamtschadens, falls dieser nicht versicherbar ist. Es muss ein Mindestschaden von 5000 Euro vorliegen. Als Auszahlungshöchstbetrag sind 50.000 Euro vorgesehen. Bei versicherbaren Schäden ist der Ausgleich auf 25 Prozent der Schäden begrenzt. Anträge sind an das jeweilige Forstwirtschaftsamt zu stellen.