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Hausdurchsuchung bei Füssener Stadtrat wegen Kritik an AfD auf Facebook entfacht Empörung

Füssen

Durchsuchung bei Füssener Stadtrat wegen Facebook-Post gegen die AfD

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    Wegen dieses Posts erstattete ein AfD-Funktionär aus dem Allgäu Anzeige. Der Verfasser bekam deshalb Besuch von der Kriminalpolizei.
    Wegen dieses Posts erstattete ein AfD-Funktionär aus dem Allgäu Anzeige. Der Verfasser bekam deshalb Besuch von der Kriminalpolizei. Foto: Matthias Becker

    Thomas Scheibel schüttelt den Kopf darüber, was ihm an einem Montag im Oktober passiert ist. Zwischen 6 und 7 Uhr morgens standen zwei Kripo-Beamte mit einem Durchsuchungsbeschluss vor seiner Tür. Der Vorwurf: Scheibel, Bauunternehmer und Füssener Stadtrat (Freie Wähler), soll im Internet einen Allgäuer AfD-Funktionär beleidigt haben. Die Ermittler waren deshalb auf der Suche nach elektronischen Speichermedien, nach Smartphone, Laptop oder Tablet.

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    6 Kommentare
    Franz Xanter

    Eine Beleidigung ist eine Beleidigung und stellt eine Straftat dar. Folglich muss die Justiz bzw. deren Hilfsorgan tätig werden. Was gibt es hier zu bemängeln? Nichts!

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    Peter Zimmermann

    Haben Sie den Artikel eigentlich ganz gelesen? Vor allem aber auch verstanden? Der "Straftatbestand" steht ja online und der Verfasser leugnet es gar nicht, zu was dann noch eine Hausdurchsuchung angeordnet wurde ist wahrlich unverständlich.

    Robert Miehle-Huang

    Scheibel schrieb „ihr AfD-Pisser“ und nicht „Du AfD-Pisser“. Und daher ist es eben keine persönlich gerichtete Beleidigung. Solch feine, aber juristisch bedeutsamen Unterschiede interessieren den Xanter aber nicht. Abgesehen davon bestreitet Scheibel ja gar nicht, den Post abgesetzt zu haben. Die Hausdurchsuchung war daher komplett überzogen und ich hoffe, dass die Staatsanwaltschaft Füssen die entsprechende Quittung dafür erhält.

    Franz Xanter

    Zum Auffinden weiterer stützender bzw. belastender Beweismittel. Zu was sonst macht man Hausdurchsuchungen?

    Walter Koenig

    >>Die AfD sei als Gruppe, als eine unbestimmte Mehrzahl an Personen, nicht „beleidigungsfähig“<< Das sagt jemand, der wohl ein wenig mehr Ahnung hat als Sie!

    Martin Müller

    @Walter König Auch eine Gruppe ist beleidigungsfähig. Die Aussage ist in dieser Schlichtheit nicht korrekt. Nennt sich Kollektivbeleidigung und ist kompliziert. Sollte Herr Wengert eigentlich besser wissen. @Franz Xantner Für diese Provinzposse zu einem Facebookpost ist eine Hausdurchsuchung in meinen Augen völlig überzogen und sinnbefreit. Kostet den Steuerzahler am Ende auch nur unnötig Geld. Stellen Sie sich vor, alle vergleichbaren Aussagen im Internet würden mit einer Hausdurchsuchung enden ... da könnten viele AfD Mitglieder die Haustür wahrscheinlich einfach offen lassen.

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