Thomas Scheibel schüttelt den Kopf darüber, was ihm an einem Montag im Oktober passiert ist. Zwischen 6 und 7 Uhr morgens standen zwei Kripo-Beamte mit einem Durchsuchungsbeschluss vor seiner Tür. Der Vorwurf: Scheibel, Bauunternehmer und Füssener Stadtrat (Freie Wähler), soll im Internet einen Allgäuer AfD-Funktionär beleidigt haben. Die Ermittler waren deshalb auf der Suche nach elektronischen Speichermedien, nach Smartphone, Laptop oder Tablet.
Füssen
Eine Beleidigung ist eine Beleidigung und stellt eine Straftat dar. Folglich muss die Justiz bzw. deren Hilfsorgan tätig werden. Was gibt es hier zu bemängeln? Nichts!
Haben Sie den Artikel eigentlich ganz gelesen? Vor allem aber auch verstanden? Der "Straftatbestand" steht ja online und der Verfasser leugnet es gar nicht, zu was dann noch eine Hausdurchsuchung angeordnet wurde ist wahrlich unverständlich.
Scheibel schrieb „ihr AfD-Pisser“ und nicht „Du AfD-Pisser“. Und daher ist es eben keine persönlich gerichtete Beleidigung. Solch feine, aber juristisch bedeutsamen Unterschiede interessieren den Xanter aber nicht. Abgesehen davon bestreitet Scheibel ja gar nicht, den Post abgesetzt zu haben. Die Hausdurchsuchung war daher komplett überzogen und ich hoffe, dass die Staatsanwaltschaft Füssen die entsprechende Quittung dafür erhält.
Zum Auffinden weiterer stützender bzw. belastender Beweismittel. Zu was sonst macht man Hausdurchsuchungen?
>>Die AfD sei als Gruppe, als eine unbestimmte Mehrzahl an Personen, nicht „beleidigungsfähig“<< Das sagt jemand, der wohl ein wenig mehr Ahnung hat als Sie!
Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.
Registrieren sie sichSie haben ein Konto? Hier anmelden