Die Staatsanwaltschaft Würzburg hat Anklage gegen den bayerischen AfD-Landtagsabgeordneten Daniel Halemba unter anderem wegen des Verdachts der Volksverhetzung und der Geldwäsche erhoben. Zudem werden ihm in der 14-seitigen Schrift Nötigung und versuchte Nötigung sowie das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen und Sachbeschädigung vorgeworfen. Hingegen wurden einige Teile des Ermittlungsverfahrens eingestellt, wie die Behörde am Freitag mitteilte.
Im April hatte die Staatsanwaltschaft Ermittlungen wegen des Verdachts der Geldwäsche, Sachbeschädigung und der gemeinschaftlichen Nötigung aufgenommen. Halemba hatte dazu gesagt: "Ich bin der festen Überzeugung, dass ich mich nicht strafbar gemacht habe." Laut seinem Anwalt sei er freizusprechen.
Fall Halemba: Abgeordnetenimmunität aufgehoben und Parteiausschluss beantragt
Zuvor hatte der Bayerische Landtag Ende April die Abgeordnetenimmunität Halembas aufgehoben. Die Aufhebung der Immunität ist die Voraussetzung zur strafrechtlichen Verfolgung von Parlamentariern.
Zudem hat der Bundesvorstand der AfD ein Parteiausschluss-Verfahren gegen den 22-jährigen unterfränkischen Landtagsabgeordneten wegen möglicher Verstöße gegen die Parteisatzung beantragt. Damit reagierte die Bundesspitze der Partei nach Monaten des Zögerns auf die auch in der Partei heftig kritisierten Umstände der Kandidatenaufstellung Halembas vor der Landtagswahl 2023. Halemba soll sich damals unter anderem mit Meldebetrug die notwendige Mehrheit für seine Kandidatur im Stimmkreis Haßberge/Rhön-Grabfeld verschafft haben.
Staatsanwaltschaft ermittelt seit Monaten gegen Halemba
Bereits seit Monaten ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen Halemba. Im September 2023 hatte es eine Durchsuchung im Haus der Würzburger Burschenschaft Teutonia Prag gegeben, der Halemba angehörte. Dabei kam der Verdacht des Verwendens von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen sowie von Volksverhetzung auf. Im Oktober wurde Halemba auf der Grundlage eines Haftbefehls festgenommen, später wurde der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt.
Im Dezember hatte der 22-Jährige mitgeteilt, alle Parteiämter niederzulegen und seine Mitgliedschaft in der Partei ruhen zu lassen, bis die Vorwürfe geklärt sind. Im April teilte er in einem Schreiben an die Landtagsfraktion mit, dass er seine Funktionen in der Fraktion ebenfalls bis zum Abschluss des Verfahrens ruhen lassen wolle, nicht mehr im Plenum oder in Ausschüssen auftreten und auch sonst auf alle öffentlichen Aktivitäten als Mitglied der Fraktion verzichten werde. (mit dpa)