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Günzburg: Prozessauftakt: Betrugsvorwürfe gegen ehemalige CSU-Politikerin Denzler

Günzburg

Prozessauftakt: Betrugsvorwürfe gegen ehemalige CSU-Politikerin Denzler

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    Stephanie Denzler (links) muss sich vor dem Landgericht Memmingen verantworten.
    Stephanie Denzler (links) muss sich vor dem Landgericht Memmingen verantworten. Foto: Oliver Wolff

    Die langjährige CSU-Politikerin Stephanie Denzler aus Günzburg soll sich, damals als Vorsitzende eines Trägervereins einer Günzburger Kindertageseinrichtung, strafbar gemacht haben. Am Donnerstag ist ein Verfahren gegen sie vor dem Landgericht Memmingen eröffnet worden. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr Betrug in 46 Fällen vor.

    Es geht um Fördermittel, die mutmaßlich unrechtmäßig beantragt und ausbezahlt worden sind, da, so lautet der Vorwurf, über Rabatte sogenannte Luftbuchungen entstanden sein sollen. Heißt: Es sollen Betreuungszeiten außerhalb der tatsächlichen Betreuung durch Pauschaltarife abgerechnet worden sein, dadurch hätten Kommunen im Landkreis Günzburg zu viel Fördergelder bereitgestellt. Das Landratsamt hat bei einer Überprüfung Unregelmäßigkeiten festgestellt. 

    Strafverfahren gegen CSU-Politikerin Denzler: Kita hat unrechtmäßig Fördergelder erhalten

    Konkret lautet der Vorwurf in der Anklage, dass Denzler gewerbsmäßig betrogen und sich persönlich bereichert haben soll. Knapp über 1,5 Millionen Fördergelder sollen im Zeitraum von März 2017 bis April 2020 unrechtmäßig geflossen sein. Indirekt soll die 49-Jährige laut Staatsanwaltschaft davon durch Zahlungen in Höhe von insgesamt etwa 28.600 Euro profitiert haben, die von einem Dienstleister des Kita-Trägers an sie ausbezahlt worden seien – meist als 450-Euro-Überweisungen, deklariert als Lohnzahlungen.

    Landratsamt Günzburg und Landgericht Memmingen rechnen nach: Über 380.000 Euro zu viel Förderung geflossen

    Vor dem Prozess gab es Erörterungen zwischen Strafkammer, Staatsanwaltschaft und Verteidigung, um Strafrahmen festzulegen und das Verfahren zu beschleunigen. Zum Prozessstart gab es ebenso ein Rechtsgespräch. Der Vorsitzende Richter gab bekannt, dass aus Sicht der Kammer bei der Tat keine Eigennützigkeit vorliege. Auch ein gewerbsmäßiger Betrug sei nicht gegeben. Das Gericht wertet zugunsten der Angeklagten, dass ohnehin Fördergelder geflossen wären, wenn Anträge rechtmäßig gestellt worden wären. Etwa 386.000 Euro zu viel geflossene Fördergelder, die das Landratsamt Günzburg zurückgefordert hatte, sind bereits zurückgezahlt, teilweise verzinst. Den monatlichen Lohn von 450 Euro für Denzlers Verwaltungstätigkeiten bei dem Dienstleister hält die Kammer für „adäquat“.  

    Nach Verständigung: Was Stephanie Denzler über ihren Anwalt aussagt

    Denzler gab über ihren Anwalt eine Stellungnahme ab und bedauerte, die Rechtmäßigkeit der Förderung nicht genau überprüft zu haben. Zuvor ließ sie sich auf eine Verständigung mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft ein. Im Falle eines umfassenden Geständnisses soll sich die Strafe zwischen 20 Monaten und zwei Jahren Freiheitsstrafe bewegen, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Das könnte auch berufsrechtliche Folgen für sie als Rechtsanwältin haben. Am kommenden Dienstag geht der Prozess weiter, möglicherweise fällt dann schon ein Urteil. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für sie die Unschuldsvermutung. Seit 2022 ist Denzler nicht mehr Vorsitzende des besagten Kita-Trägervereins. Kürzlich legte sie ihre Mandate im Günzburger Stadtrat und Kreistag nieder. 

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