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Grundsteuererklärung: Bayern verlängert Frist

Kabinettssitzung

Bayern verlängert Frist für Grundsteuererklärung

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    Bayern verlängert die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung um drei Monate.
    Bayern verlängert die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung um drei Monate. Foto: Bernd Weißbrod, dpa (Symbolbild)

    Im Alleingang verlängert Bayern die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung. Grundstückseigentümer sollen drei Monate länger Zeit bekommen, also bis Ende April, wie Finanzminister Albert Füracker (CSU) am Dienstag nach einer Kabinettssitzung in München sagte. Damit sollen insbesondere die steuerberatenden Berufe entlastet werden. Man wolle niemanden ärgern, sondern das gesamte Steuerverfahren ordnungsgemäß durchführen.

    Grundsteuererklärung: Frist bislang nicht bundesweit verlängert

    Zum eigentlichen Termin am 31. Januar fehlten in Bayern noch die Daten von knapp einem Drittel aller Grundstückseigentümer. Die Quoten sind bundesweit ähnlich. Bis einschließlich Montag wurden bayernweit mehr als 4,3 Millionen Grundsteuererklärungen abgegeben. Dies entspricht rund 68 Prozent der insgesamt abzugebenden Erklärungen, wie das Finanzministerium am Dienstag mitgeteilt hatte.

    Die Frist für die Grundsteuererklärung wurde bereits verlängert. Eigentlich sollte diese bereits am 31. Oktober 2022 abgegeben werden, wurde dann aber deutschlandweit auf den 31. Januar 2023 verlängert. Eine bundesweite Fristverlängerung gab es bislang nicht. 

    Drohen Sanktionen bei verpasster Frist für Grundsteuererklärung?

    Kurz vor dem Auslaufen der bisherigen Frist hatte Füracker lediglich betont, dass nicht unmittelbar Sanktionen drohten, wenn jemand seine Grundsteuererklärung nicht rechtzeitig abgegeben hat. "Es hat jetzt niemand zu befürchten, dass da morgen eine Strafe kommt. Auch nicht die nächsten Tage oder Wochen", hatte Füracker am Dienstagmorgen im Bayerischen Rundfunk gesagt. 

    Doch wie bei anderen Steuererklärungen sollte auch bei der Grundsteuer eine Fristverlängerung beantragt werden, wenn die Frist nicht eingehalten werden kann. Die Finanzämter prüfen dann im Einzelfall, ob sie dieser stattgeben oder nicht. Das Landesamt für Steuern in Bayern erklärte gegenüber Capital.de, dass eine Fristverlängerung nur in "begründeten Fällen" eingeräumt würde. (mit dpa)

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