Allgemeinverfügungen werden, wie schon der Begriff nahelegt, allgemein verfügt – per Gesetz, schwarz auf weiß. Da kommt dann keiner drumherum – weder der Beamte, der sie zu vollstrecken hat, noch der Mensch, den sie trifft. Manchmal freilich stehen beide ziemlich belämmert da.
Doch von Anfang an: Der Mensch, um den es hier geht, hatte eine schöne Kreuzfahrt hinter sich, auch wenn er sich in den letzten Tagen auf Schiff nicht besonders wohlfühlte. An einem Mittwoch kommt er heim. Am Donnerstagabend erreicht ihn der Anruf einer Urlaubsbekanntschaft. Die Nachricht: Corona-positiv. Also geht der Mensch, der sich längst wieder fit fühlt, am Freitag in der Früh zum Test. Diagnose ebenfalls positiv. Der Mensch macht, was verantwortungsvolle Bürgerinnen und Bürger in dieser Situation tun sollten. Er begibt sich in Isolation und informiert seine Kontaktpersonen.
Corona und Bürokratie: Wo die Staatstreue ihre Grenzen hat
Wenige Tage später nimmt die „Sonderorganisation Corona“ in seiner Heimatstadt die Arbeit an seinem Fall auf. Am Montag wird die amtliche Mitteilung nach Ziffer 2.1 der Allgemeinverfügung „Isolation von positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getesteten Personen“ schriftlich niedergelegt. Die Anordnung lautet: unverzüglich in Isolation bis Mittwoch. Und ein Online-Formular müsse auch noch ausgefüllt werden. Wann der Brief zur Post ging, ist nicht bekannt. Eingetroffen jedenfalls ist er erst am Mittwoch der darauffolgenden Woche – also fünf Tage nach Ende der behördlich angeordneten Isolation.
Irgendwo, so denkt sich der brave Mensch, hat auch seine Staatstreue Grenzen. In einem anarchistischen Akt setzt er der Allgemein- eine Spezialverfügung entgegen, die da lautet: „Ihr könnt mich mal...“. Die Beamten der „Sonderorganisation Corona“ werden vergeblich auf das ausgefüllte Online-Formular warten.