Zu den Spötteleien im Zusammenhang mit dem Cannabis-Gesetz der Bundesregierung gehörte im Bayerischen Landtag auch ein Szenario, das bis dato nachgerade unvorstellbar war: Es hätte schließlich sein können, dass gestresste Abgeordnete sich nach stundenlangen hitzigen Debatten im Plenarsaal des Abends auf die Terrasse der Landtagsgaststätte setzen, den Blick über München genießen und sich in aller Ruhe einen Joint reinziehen. Diese an sich schon absurde Vorstellung konterten andere Witzbolde mit dem Hinweis, dass der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Nähe von Kindergärten schon laut Bundesgesetz verboten sei. Und in gewisser Hinsicht sei ja auch der Landtag ...
Die Probe aufs Exempel allerdings wird es sehr wahrscheinlich nicht geben. Zu den bayerischen Cannabis-Verbotszonen sollen nach dem Willen der Staatsregierung nicht nur Biergärten und Volksfeste, sondern auch die Außenbereiche von Gaststätten gehören. Das Angebot an berauschenden Mitteln für gestresste Politiker bleibt auf der Landtagsterrasse also auch künftig auf Bier, Wein oder Schnaps beschränkt.
Das Wort "Verbotspartei" war bisher ein Kampfbegriff der CSU gegen die Grünen
Trefflich philosophieren lässt es sich da dann dennoch – zum Beispiel über die Frage, wann eine Partei zu einer „Verbotspartei“ wird. Bisher war das ein Kampfbegriff der CSU gegen die Grünen. Aber die Partei von Markus Söder holt in Sachen Verbote unübersehbar auf: Genderverbot, Burka-Verbot, Sexkauf-Verbot und jetzt die Cannabis-Verbotszonen. Wo das wohl hinführt?