Die bayerische Ressortchefin Judith Gerlach (CSU) kritisierte am Mittwoch eine Gefährdung der Versorgungssicherheit. "Viel zu viele Krankenhäuser müssen infolge seines Reformvorschlags ihr Leistungsangebot ganz erheblich verringern. Das ist unverantwortlich." Wenn Lauterbach sein Vorhaben nicht korrigieren sollte, werde Bayern vor dem Bundesverfassungsgericht dagegen klagen.
Ein neues Gutachten im Auftrag von Bayern, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg ergab unter anderem, eine Gesetzesverabschiedung ohne Zustimmung des Bundesrates berge "das Risiko einer formellen Verfassungswidrigkeit". Lauterbach hat die Reform nicht mehr so angelegt, dass sie zustimmungsbedürftig ist. Die vier Länder kritisieren Eingriffe in die Planungshoheit der Länder. Schleswig-Holsteins Ministerin Kerstin von der Decken (CDU), sagte, das Gutachten solle keine Blockadepolitik manifestieren. Sie forderte den Bund auf, Änderungsvorschläge der Länder ernst zu nehmen.
Die Reformpläne zielen darauf, die Vergütung mit Pauschalen für Behandlungsfälle zu ändern, um Kliniken von dem finanziellen Druck zu lösen, immer mehr Patienten zu behandeln. Künftig sollen sie 60 Prozent der Vergütung allein schon für das Vorhalten von Angeboten bekommen. Grundlage der Finanzierung durch die Krankenkassen sollen genauer definierte Leistungsgruppen mit einheitlichen Qualitätsvorgaben sein.
(dpa)