Das entschied das Verwaltungsgericht Würzburg nach einer mündlichen Verhandlung am Donnerstag, wie ein Sprecher am Freitag mitteilte. Demnach war das unterlassene Einschreiten rechtswidrig. Die genaue Begründung des Urteils soll in einigen Wochen veröffentlicht werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Für den 25. Juni 2023 hatte die AfD eine Kundgebung in Würzburg geplant. Teilnehmen wollte auch der thüringische
Der 25. Juni ist der Jahrestag der sogenannten Messerattacke von Würzburg. Am 25. Juni 2021 hatte ein psychisch kranker Mann in der Innenstadt drei Menschen getötet, neun Menschen waren teils schwer verletzt worden und viele weitere traumatisiert. Der Flüchtling aus Somalia war einem Gutachten zufolge paranoid schizophren und hörte damals Stimmen, die ihm die Tat befohlen hatten.
(dpa)