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Gerichtsurteil: Forderungen von Baufirma bei Kramertunnel unbegründet

Gerichtsurteil

Forderungen von Baufirma bei Kramertunnel unbegründet

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    Ein Justizbeamter steht in einem Gerichtssaal.
    Ein Justizbeamter steht in einem Gerichtssaal. Foto: Sebastian Gollnow, dpa (Symbolbild)

    Vor allem seien gesetzliche Vorgaben bei der Rechnungsstellung nicht eingehalten worden, erläuterte eine Gerichtssprecherin am Donnerstagabend die Entscheidung. Inhaltlich seien die Forderungen in dem Eilverfahren nicht im Einzelnen geprüft worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

    Das Staatliche Bauamt Weilheim hatte geklagt, weil die Arbeitsgemeinschaft Kramertunnel BeMo Tunneling Subterra, die den Tunnel bauen sollte, Abschlagszahlungen in zweistelliger Millionenhöhe verlangt hatte. Begründet wurden die Mehrforderungen mit dem Abtransport von Geröll, mit Schlammabsaugung und Maßnahmen während der Corona-Pandemie. Laut Gericht ging es um 35 Millionen Euro brutto.

    Einen Tag vor der mündlichen Verhandlung am Dienstag hatte die Baufirma den Werkvertrag mit dem Bauamt Weilheim gekündigt. Damit ist derzeit unklar, wie es mit dem Bau des von den Einheimischen sehnlichst erwarteten Tunnels weitergeht.

    Die Firma hatte der Gerichtssprecherin zufolge in der mündlichen Verhandlung am Dienstag erklärt, wegen der Abschlagsforderungen nach der Kündigung des Vertrags nicht mehr vorzugehen. Sie werde eine Schlussrechnung stellen.

    Der Tunnel soll das staugeplagte Garmisch-Partenkirchen vom Durchgangsverkehr entlasten. Stoßstange an Stoßstange geht es regelmäßig durch den Ort. Die Zugspitze als Deutschlands höchster Berg, die Höllental- und die Partnachklamm, das Wettersteingebirge und der Eibsee locken Gäste von weither an.

    Ursprünglich sollte der Tunnel Ende 2025 für den Verkehr freigegeben werden. Ein neues Datum ist bisher nicht bekannt. Verzögerungen bei der Fertigstellung könnten grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden, genauere Angaben seien derzeit nicht möglich, hatte das Bauamt am Mittwoch mitgeteilt. Es gehe darum, ob der Bauvertrag mit der Firma doch noch zu Ende gebracht werden könne oder ob eine neue Baufirma mit den verbleibenden Leistungen beauftragt werden müsse.

    Die Kosten für den Tunnel hatte das Bauamt zuletzt auf 365 Millionen Euro veranschlagt, rund 100 Millionen Euro mehr als noch vor der Corona-Pandemie.

    (dpa)

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