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Gerichtsentscheidung: Klimaaktivisten dürfen nicht auf der Autobahn demonstrieren

Gerichtsentscheidung

Klimaaktivisten dürfen nicht auf der Autobahn demonstrieren

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    Ein Mikrofon steht in einem Saal eines Gerichts.
    Ein Mikrofon steht in einem Saal eines Gerichts. Foto: Friso Gentsch, dpa (Symbolbild)

    Die Aktivisten wollten an diesem Sonntag etwa zwei Kilometer über die A8 fahren, dafür wären umfangreiche Sperrungen der Fernstraße nötig gewesen. Die Stadt Augsburg untersagte jedoch die Demonstration in diesem Bereich. Das

    Die Demo ist Teil des Aktionswochenendes von Fridays for Future und anderen Organisationen, bis Sonntag sind etliche Proteste geplant. Die Fahrradkolonne soll am Sonntag um 14.00 Uhr am Rathausplatz in Augsburg starten. Die Teilnehmer sollten ursprünglich aus der Stadt fahren, dann ein Stück über die Autobahn und wieder zurück durch Augsburg.

    Das Teilstück auf der A8 war Gegenstand des Prozesses. "Bundesautobahnen sind zwar grundsätzlich auch als Orte für die Durchführung von Versammlungen nicht ausgeschlossen", teilte das Gericht mit. Eine besonders enge Verknüpfung des von den Organisatoren verfolgten Zwecks der Demo zu dem Abschnitt der Fernstraße sei jedoch nicht zu erkennen. Die Stadt habe damit zurecht den öffentlichen Interessen, den Sicherheitsinteressen und den Rechten der betroffenen Autofahrer den Vorrang gegeben.

    Ein Sprecher des Augsburger Klimacamps ließ noch offen, ob die Veranstalter die Entscheidung nun vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München prüfen lassen. Er kündigte an, dass auf jeden Fall in einigen Wochen ein neuer Anlauf für eine Demo auf der Autobahn unternommen werde. Die Fahrraddemo am Sonntag soll auch ohne Nutzung der A8 mit geänderter Route stattfinden.

    (dpa)

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