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Gericht: Baby in Toilette ertränkt: Dreieinhalb Jahre Haft für Mutter

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Baby in Toilette ertränkt: Dreieinhalb Jahre Haft für Mutter

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    Mikrofone und Kopfhörer auf einem Tisch in einem Gerichtssaal.
    Mikrofone und Kopfhörer auf einem Tisch in einem Gerichtssaal. Foto: Jonas Walzberg, dpa (Symbolbild)

    Das Leben des kleinen August dauerte nur wenige Minuten. Er kam zur Welt, dann drückte seine Mutter ihn kopfüber in die Toilette und betätigte die Spülung. Der Säugling ertrank am 1. Mai des vergangenen Jahres.

    Wegen der Tat muss die heute 20 Jahre alte Mutter für drei Jahre und acht Monate ins Gefängnis. Das Landgericht München I verhängte die Jugendstrafe gegen die junge Frau am Mittwoch wegen Totschlags. Sie habe den Säugling getötet, weil sie sich als Teil einer konservativ-christlichen Familie mit einem nicht ehelichen Kind "in einem Dilemma" befunden habe, sagte Richter Christoph Limmer in seiner Urteilsbegründung.

    Die Staatsanwaltschaft hatte eine Jugendstrafe von sieben Jahren wegen Mordes gefordert, die Verteidigung zwei Jahre wegen Totschlags. Diese sollten zur Bewährung ausgesetzt werden. Niedrige Beweggründe, wie sie einen Mord kennzeichnen, seien bei der Angeklagten nicht festzustellen gewesen.

    Die 20-Jährige aus Garching bei München hatte die Tat zum Prozessauftakt Ende April gestanden. Dabei stellte sie vor allem das Verhältnis zu ihrer Familie mit insgesamt acht Geschwistern heraus, die sehr vom christlichen Glauben geprägt sei. Der Vater habe sich als Abtreibungsgegner engagiert. Sie habe befürchtet, als Mutter eines unehelichen Kindes "verstoßen" zu werden. "Ich habe viel gelernt und übernehme die volle Verantwortung für meine Tat", ließ sie dem Gericht über ihre Anwältin mitteilen.

    Das Gericht hielt diese Aussage weitgehend für glaubhaft. Die Angeklagte, die noch zu Hause lebte, habe keine Möglichkeit gesehen, sich gegen ihren Familienverbund durchzusetzen. Daher brauche sie die Zeit im Gefängnis, um Abstand zu ihrer Familie zu gewinnen, in der das Thema verdrängt werde und es keine Chance zur Aufarbeitung gebe, sagte Limmer.

    Zur Schwangerschaft der Angeklagten kam es infolge einer Affäre mit einem Mann, der kurz darauf wegzog. Die Frau schaffte es, die Umstände vor ihrer Familie bis zum Schluss geheim zu halten. Schließlich gebar sie das Kind alleine im elterlichen Haus. Kurz nach der Geburt und der Tötung des Säuglings wurde sie von ihrer Mutter entdeckt und ins Krankenhaus gebracht. Dort benannte sie das verstorbene Baby nach ihrem Großvater August.

    Zu der Tat hatte sich die Auszubildende laut Staatsanwaltschaft in erster Linie entschieden, weil sie Folgen für ihre Karriere fürchtete. Während des Prozesses habe sich jedoch keine "krasse Eigensucht" als Motiv bestätigt, teilte Limmer mit.

    Im Zeugenstand hatte der Vater der Angeklagten bestätigt, dass Abtreibung und uneheliche Kinder nicht in sein stark katholisches Weltbild passen würden. Verstoßen hätte er seine Tochter jedoch nicht. Ihre Mutter sagte aus, sie hätte das Neugeborene akzeptiert. Notfalls wäre es von der Familie großgezogen worden. Diese Offenheit, sagte Limmer, sei jedoch dem Rückblick auf das Geschehen geschuldet. Die Angeklagte habe die Situation anders wahrgenommen.

    (Von Tom Sundermann, dpa)

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