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Geld für Missbrauchsopfer: Versagt das System?

Kommentar

Anerkennungszahlungen: Das System wankt und wackelt

Daniel Wirsching
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    Das von den Bischöfen beschlossene Verfahren „zur Anerkennung des Leids“ wir von Betroffenen immer wieder kritisiert.
    Das von den Bischöfen beschlossene Verfahren „zur Anerkennung des Leids“ wir von Betroffenen immer wieder kritisiert. Foto: Ronny Hartmann, dpa (Symbolbild)

    Es stimmt, was Missbrauchsgutachter und Rechtsanwalt Ulrich Wastl sagt: Es gibt kein vergleichbares Anerkennungsverfahren in Deutschland für Betroffene sexuellen Missbrauchs. Die katholische Kirche hat hier nach langem Ringen einen Weg gefunden. Ein zufriedenstellender Weg ist es nicht. Ganz zu schweigen von der Frage, welcher Betrag „gerecht“ ist nach schwersten Sexualverbrechen und kaputten (Erwerbs-)Biografien – einige Verfahrensschritte sind fragwürdig, und das reicht von der Antragsstellung bis zur fehlenden Begründung, warum welche Summe einer Betroffenen oder einem Betroffenen gezahlt wird. Grundsätzliche Zweifel bestehen an der Unabhängigkeit bei der Entscheidungsfindung. Es hätte andere Wege gegeben, ein Fondsmodell zum Beispiel.

    Offenbarungseid für eine „moralische Institution“

    Das von den Bischöfen beschlossene Verfahren „zur Anerkennung des Leids“ krankt an einem Zwiespalt, der immer offenkundiger wird: Einerseits sind niedrigschwellige Leistungen – die Taten sind oft verjährt – erklärter Wille Kirchenverantwortlicher. Andererseits steigt deren Höhe, und es werden „Glaubhaftigkeitsgutachen“ angefordert. Ein in Gerichtsverfahren eingesetztes Mittel also – ohne, dass Betroffene Rechte wie vor einem staatlichen Gericht hätten. Das Verfahren, wenige Jahre in Kraft, wankt und wackelt. Zumal Stimmen innerhalb der Kirche bereits auf die finanzielle Lage der Bistümer hinweisen, auf einbrechende Kirchensteuereinnahmen. Für eine „moralische Institution“ ist schon der Hinweis ein Offenbarungseid.

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    3 Kommentare
    Marianne Böhm

    Ich finde ihren ersten Satz zutreffend.. Missbrauchsopfer erhalten von der Kirche Geld. Doch das Verfahren " zur Anerkennung des Leids " krankt. Ihr Beispiel einen Fond einzurichten finde ich das würdevollste für die Opfer. Es sollte auch gar nicht zum Aufrechnen kommen, bei wem es weniger oder bei wem der Missbrauch mehr war. Einem Kind kann es schon einen lebenslangen Schaden zufügen, wenn es so etwas nur mit ansehen musste.. Kinder spüren sofort was recht und unrecht ist, sie können es nur nicht benennen, aber ihr Körper wird ein Leben lang reagieren. Das Leid und die Schuld die diese Kinder empfinden, lassen sich nicht mehr ausradieren, aber es lässt sich bei einer guten Therapie und Wegnahme der Schuld etwas besser ertragen. Wenn sie sehen wie vielen Kinder heute so etwas passiert, oder die Erwachsenen denen es früher passiert ist, dann muss man sich doch fragen, welcher Mensch dieser Welt ist nicht an Seele und Leib geschädigt!

    Herbert Golling

    "Zumal Stimmen innerhalb der Kirche bereits auf die finanzielle Lage der Bistümer hinweisen, auf einbrechende Kirchensteuereinnahmen." Klingt so, als ob doch die Kirchensteuer zur Wiedergutmachung hergenommen wird?

    Rainer Kraus

    Man sollte, ja muss sich über die An erkennungszahlen und Entschädigung der missbrauchten Kinder unterhalten, die im privaten Bereich Opfer wurden und 99% der Verbrechen ausmachen.

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